Staatskanzlei

Neue Kostenerstattung für Sozialhilfeträger beschlossen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt die stellvertretende Regierungssprecherin Gerlinde Krahnert mit:

veröffentlicht am 17.08.2010

Die Finanzierung der Sozialhilfe muss neu geregelt werden. Das Kabinett stimmte heute dem dafür notwendigen Gesetzentwurf zum 12. Sozialgesetzbuch zu, der von Sozialminister Günter Baaske vorgelegt worden war. Die bisherige Bündelung der Finanz- und Sachverantwortung auf örtlicher Ebene wird künftig getrennt. Verantwortlich für alle Leistungen der Sozialhilfe bleiben die Kommunen, das Land übernimmt die überwiegende Finanzverantwortung. Grund für die Änderungen ist ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes von Ende 2008. Das Gesetz soll im September in erster Lesung in den Landtag eingebracht werden und ab Anfang 2011 in Kraft treten. Im Land Brandenburg leben etwa 22.000 Menschen stationär oder teilstationär in Betreuungseinrichtungen, und etwa 15.000 werden ambulant betreut. Das Land hatte den Kommunen für deren Leistungen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Hilfe zur Pflege und der Blindenhilfe seit 2007 über das Finanzausgleichsgesetz pauschal 312 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Nach Ansicht des Gerichtes entsprach dieser Kostenausgleich nicht dem Konnexitätsprinzip. Sozialminister Baaske: „Wir haben in den vergangenen anderthalb Jahren intensiv mit kommunalen Vertretern diskutiert. Die wesentlichen Neuregelungen werden von allen Beteiligten mitgetragen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die betroffenen Menschen. Sie bekommen weiterhin ihre gewohnten Hilfeleistungen. Das Land und die Kommunen werden auch weiterhin ihrer sozialpolitische Verantwortung gerecht.“ Das Gesetz sieht ein neues Finanzierungssystem vor. Das Land wird die überwiegende Finanzverantwortung für die Kosten tragen, die durch die Aufgabenübertragung den örtlichen Sozialhilfeträgern entstehen. Dazu gehören auch die Personal- und Sachkosten. Für das Haushaltsjahr 2010 belaufen sich die Gesamtausgaben für das Land auf voraussichtlich rund 338 Mio. Euro. Die Mehrkosten im Vergleich zu den Vorjahren entstehen aufgrund der steigenden Zahl von pflege- und hilfebedürftigen Menschen sowie wachsender Personalkosten. Das neue Kostenerstattungsprinzip biete, so Baaaske, den Kommunen Anreize für eine sparsame Aufgabenwahrnehmung, da sie sich an den Gesamtkosten der Sozialhilfe zu einem bestimmten Anteil beteiligen. Hierdurch besteht ein Eigeninteresse der Kommunen zum Ausbau ambulanter Hilfen, die in der Regel wesentlich kostengünstiger sind als stationäre Leistungen. Baaske: „Auch in den kommenden Jahren wollen wir die ambulante Pflege weiter ausbauen, zumal diese Pflege in der häuslichen Umgebung den betroffenen Menschen zumeist entgegenkommt.“ Dafür seien jedoch auch weitere Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für die Angehörigen notwendig. Die bewährten Strukturen bei den Zuständigkeiten sollen erhalten bleiben. So sollen die örtlichen Träger, also die Kreise und kreisfreien Städte, weiterhin für alle Leistungen der Sozialhilfe verantwortlich sein. Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist für die Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen vor Ort und dem Land wird mit dem Gesetz verbessert. Baaske: „Das neue Ausführungsgesetz zum SGB XII legt den Grundstein für eine neue, bessere Form der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten im Sinne der Menschen, die Hilfe benötigen. Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen, vor allem des demografischen Wandels und des wachsenden Pflegebedarfs, ist eine enge, konstruktive Zusammenarbeit auch dringend erforderlich.“