Staatskanzlei

Landesregierung verständigt sich über massive Einsparungen

veröffentlicht am 02.07.2003

Brandenburgs Landesregierung hat sich auf ihrer gestrigen Klausurtagung zum Haushalt 2004 auf massive Einsparungen zur Sicherung der Verfassungsmäßigkeit verständigt. Bereits während der Chefgespräche konnte die Finanzministerin die Ausgaben um rund 400 Mio. EUR nach unten korrigieren. Allerdings mussten im Ergebnis der Mai-Steuerschätzung auch die Einnahmeplanungen weiter nach unten korrigiert werden. Damit verschlechterte sich das Finanzierungssaldo wieder auf 1,3 Mrd. EUR. Die Landesregierung hat sich deshalb in ihrer gestrigen Kabinettsklausur auf ein Maßnahmenbündel zur weiteren Reduzierung der Ausgaben verständigt. Diese sollen unter anderem im Bereich der Personalausgaben und bei Förderprogrammen erbracht werden. Zu Letzterem hat das Kabinett gestern weitreichende Beschlüsse gefasst und weitere Prüfaufträge verabschiedet, die von der Arbeitsgruppe Fördereffizienz umgesetzt werden sollen. Insgesamt sollen so zusätzlich mind. 200 Mio. EUR eingespart werden. „Damit hat die Landesregierung den Willen bekräftigt, im August einen verfassungskonformen Entwurf des Landeshaushaltes 2004 zu verabschieden. Das wird vor dem Hintergrund von 3 Jahren Wachstumsschwäche, Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt eine beachtliche Leistung sein“, sagte Brandenburgs Finanzministerin Ziegler. Mit den verabredeten Eckwerten zur weiteren Haushaltskonsolidierung 2004 werden die Strukturveränderungen, die die Landesregierung schon mit dem Nachtragshaushalt 2003 eingeleitet hat, nahtlos fortgesetzt. Bei einem verfassungskonformen Haushalt dürfen die Einnahmen aus Krediten die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überstei-gen. Daher waren gegenüber den Anmeldungen der Ressorts drastische Einsparungen, insbesondere in den Bereichen Personal- und Sachausgaben, erforderlich. Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, in den Finanzplanungsjahren 2005 - 2007 die Nettokreditaufnahme jährlich um mindestens 175 Mio. EUR gegenüber dem Niveau des Haushaltsjahres 2004 zu senken. Mit den Einsparmaßnahmen sind noch nicht weitere Lücken kompensiert, die aufgrund des Vorziehens der dritten Steuerentlastungsstufe entstehen könnten. In dem Maße, in dem die Ausfälle nicht kompensiert werden können, wird sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit dann neu stellen. Der weitere Fahrplan: 26. August: Kabinettsbeschluss über Haushalt 2004. Gemeinsame Zielvorgabe , (Verfassungsgemäßer Haushalt) 08. September: Der Haushalt wird dem Landtag zugeleitet. Mitte November: Steuerschätzung überprüft, ob die im Haushalt unterstellten Steuereinnahmen nachjustiert werden müssen. 10. - 12. Dezember: Verabschiedung im Landtag