Staatskanzlei

Haushalt 2004 weitgehend im Plan - Finanzministerin Ziegler lockert die Bewirtschaftungsvorschriften

veröffentlicht am 03.08.2004

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung am 3. August 2004 teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit: Nach Auswertung der ersten 6 Monate dieses Jahres liegt der Landeshaushalt 2004 in Ausgaben und Einnahmen weitgehend im Plan. „Die Steuereinnahmen im ersten Halbjahr 2004 spiegeln den bundesweiten Trend einer verhalten positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wieder“, teilte Finanzministerin Dagmar Ziegler heute im Kabinett mit. Nach Aussage Zieglers hat sich die Ausgabendisziplin im Land deutlich gebessert: "Wir haben alle aus den dramatischen Einnahmerückgängen der Vorjahre gelernt, deutlich sorgsamer mit Steuergeldern umzugehen". Die restriktive Finanzpolitik, die Ziegler seit dem Konjunktureinbruch vor drei Jahren fährt, trägt ihre ersten Früchte. Dass mit keinen bösen Überraschungen im Jahresverlauf gerechnet werden muss, ist neben dem disziplinierten Ausgabeverhalten insbesondere auch auf die Entwicklung der Steuereinnahmen zurückzuführen. Diese liegen gegenwärtig um rd. 10% über den Einnahmen des vergleichbaren Vorjahreszeitraums und leicht über den zeitanteiligen Planansätzen für dieses Jahr. Dies zeigt, dass sich Deutschland langsam aus der dreijährigen Stagnationsphase löst. Im Gegensatz zur Situation am Jahresanfang, als die Wachstums- und Einnahmeprognosen für 2004 noch mit Skepsis betrachtet werden mussten, besteht gegenwärtig keine Veranlassung, an der bislang noch verhängten Haushaltssperre in Höhe von 15% der geplanten Ausgaben festzuhalten. Der bundesweite Trend deutet nach Einschätzung Zieglers auf eine mögliche konjunkturelle Erholung hin. Dennoch sei der gegenwärtige Zeitpunkt noch zu früh, um bereits von einer dauerhaften bzw. deutlichen Konjunktur- und Einnahmeverbesserung zu sprechen. Das Finanzministerium zieht nach den ersten 6 Monaten eines jeden Jahres Bilanz zum laufenden Haushaltsvollzug. Grundlage sind Erkenntnisse des Bundes über die Entwicklung der Steuereinnahmen, die ebenfalls zur Jahresmitte regelmäßig vorliegen. Die Finanzministerin ist gehalten, insbesondere Haushaltssperren unverzüglich aufzuheben, wenn die Voraussetzungen zu ihrer Verhängung weggefallen sind.