Staatskanzlei

Vier Gemeinsame Obergerichte für Berlin
und Brandenburg

veröffentlicht am 20.04.2004

Die Landesregierung Brandenburg und der Senat von Berlin haben heute den Entwurf eines Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte gebilligt. Danach sollen zum 1. Juli 2005 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht in Berlin und ein gemeinsames Landessozialgericht in Potsdam ihre Arbeit aufnehmen, zum 1. Januar 2007 sollen ein gemeinsames Landesarbeitsgericht in Berlin und ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus folgen. Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg Matthias Platzeck und der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit werden den Staatsvertrag in der nächsten Woche unterzeichnen. Der Staatsvertrag wird wirksam, sobald das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Landtag Brandenburg zustimmen und die zusätzlich notwendigen Verfassungsänderungen und Gesetzesanpassungen beschließen, die heute von den Regierungen ebenfalls beschlossen wurden und den Parlamenten vorgelegt werden. Hierüber können die Parlamente noch vor der Sommerpause entscheiden. Die Errichtung von vier gemeinsamen Fachobergerichten zweier Länder ist in der Bundesrepublik Deutschland ohne Beispiel. Sie ist ein Meilenstein in der Zusammenarbeit beider Länder. Denn sie nimmt die Länderfusion für eine der drei Staatsgewalten - die Rechtsprechung - bereits weitgehend vorweg und schafft für die Fachgerichtsbarkeiten eine Gerichtsstruktur, die der Struktur in einem gemeinsamen Land entspricht. Dies wird das Zusammengehörigkeitsgefühl der Berliner und der Brandenburger stärken. Die vier gemeinsamen Fachobergerichte werden die höchsten Gerichte sein, die es in dem jeweiligen Gerichtszweig in Berlin und Brandenburg gibt. Sie haben überwiegend zweitinstanzliche, zum Teil aber auch erstinstanzliche Funktion. Das Finanzgericht ist oberstes Landesgericht und zugleich Eingangsgericht; das bedeutet, dass ihm im Gegensatz zu den anderen Fachobergerichten kein erstinstanzliches Gericht untergeordnet ist. Das Finanzgericht ist unter anderem zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabeangelegenheiten. Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht und das Landesarbeitsgericht werden ihren Standort in Berlin haben, während das Finanzgericht in Cottbus und das Landessozialgericht in Potsdam angesiedelt sein werden. Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht wird in einem historischen Gerichtsgebäude in der Hardenbergstrasse in Berlin untergebracht werden, wo bereits früher die Verwaltungsgerichtsbarkeit – zuletzt sogar das Bundesverwaltungsgericht - ansässig war. Hiermit wird an eine bedeutende Tradition angeknüpft. Die Ansiedlung des gemeinsamen Finanzgerichtes in Cottbus trägt dem Umstand Rechnung, dass bei der Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg auch der äußere Entwicklungsraum des Landes Brandenburg berücksichtigt werden muss; das angestrebte Zusammenwachsen beider Länder kann nur gelingen, wenn der äußere Entwicklungsraum dabei nicht abgekoppelt, sondern gestärkt wird. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat seinen Sitz in der Kirchstrasse und soll noch im nächsten Jahr in die Hardenbergstrasse umziehen. Zur Zeit sind dort 21 Richter und 32 sonstige Mitarbeiter mit ca 2.270 jährlich eingehenden Verfahren beschäftigt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hat seinen Sitz in Frankfurt (Oder). Dort sind 18 Richter und 22 sonstige Mitarbeiter mit Eingängen von etwa 1.500 Verfahren pro Jahr beschäftigt. Das Landessozialgericht Berlin mit 33 Richtern und 45 Mitarbeitern befindet sich in der Invalidenstraße und soll nach Potsdam umziehen, wo das Landessozialgericht für das Land Brandenburg mit zurzeit 14 Richtern und 22 Mitarbeitern seinen Sitz hat. Im letzten Jahr gingen dort ca. 2.240 Berliner und etwa 1.040 Brandenburger Verfahren zur Entscheidung ein. Am Finanzgericht Berlin sind zurzeit 31 Richter und 35 Mitarbeiter beschäftigt. Es wird zum 1. Januar 2007 von der Schönstedtstraße nach Cottbus umziehen, wo das Finanzgericht des Landes Brandenburg bereits seinen Sitz hat. Dort sind 19 Richter und 20 Mitarbeiter tätig. Im Jahr 2003 gingen in Brandenburg 2.715 Verfahren und in Berlin etwa 5.240 Verfahren beim Finanzgericht ein. Das Landesarbeitsgericht Berlin ist am Magdeburger Platz angesiedelt und wird dort auch bleiben. Zur Zeit sind dort 19 Richter und 30 sonstige Mitarbeiter beschäftigt. Im Landesarbeitsgericht Brandenburg in Potsdam sind derzeit 8 Richter und 17 Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahr 2003 sind in Berlin 2.780 Verfahren und in Brandenburg etwa 900 Verfahren eingegangen.