Staatskanzlei

Modernisierung der Datenverarbeitung im Verfassungsschutz

veröffentlicht am 16.03.2004

Das Kabinett hat gestern als Beitrag zur Verwaltungsoptimierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es dem brandenburgischen Verfassungsschutz ermöglicht, das papierlose Büro einzuführen. Dieses bundesweit bislang einmalige und von anderen Verfassungsschutzbehörden mit Interesse begleitete Projekt wird mittelfristig zu Einsparungen auch im Personalbereich führen. Es wird aber auch die Analysefähigkeit hinsichtlich der vorhandenen Informationen deutlich verbessern und damit die Arbeit des Dienstes noch leistungsfähiger machen. Die Gesetzänderung ist nötig, weil die derzeitigen Regelungen eine vollständig papierlose Verwaltung noch nicht erlauben. Diese Vorschriftenlage ist Ausdruck des Standes der Informationstechnik zum Zeitpunkt der Schaffung des Verfassungsschutzgesetzes im Jahre 1993. Damals gab es kaum erschwingliche große Speicherkapazitäten. Angesichts der technischen Entwicklungen in diesem Bereich sind die damaligen Überlegungen heute obsolet. Im Rahmen der vorgesehenen Gesetzänderung ist vorgesehen, die rechtliche Möglichkeit zum vollständigen Verzicht auf papiergebundene Dokumentationen zu schaffen. Hierbei werden datenschutzrechtlich relevante Interessen auch derjenigen Personen gesichert, die Einsicht in Daten nehmen möchten, die zu ihrer Person vorhanden sind. Die bisherige Regelung sieht lediglich für Daten, die in Akten gespeichert sind, ein Einsichtsrecht vor. Dies soll dahingehend modifiziert werden, dass eine Kenntnisnahme durch Inaugenscheinnahme des Betroffenen auch dann möglich ist, wenn Informationen in elektronischer Form vorliegen.