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Antrag 17/2020
Mehr Parkraum in der Innenstadt

Downloads

Drucksache 17/2020 (105.9 KB)

Anlage 1 zur DS 17/2020 (1.9 MB)

Anlage 2 zur DS 17/2020 (1.1 MB)

Anlage 3 zur DS 17/2020 (640.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die CDU/FDP-Fraktion beantragt, die Änderung des B-Plans C VI "Friedrichstraße", um die Möglichkeit zu schaffen, die Fläche für ein zweigeschossiges Parkhaus freizugeben. Dafür sollen die ausgewiesenen Flächen P1 und P2 zusammengelegt werden, die Fläche MI 4 in Ihrem Umfang umgestaltet und der dann zusammengelegten Fläche P (neue Bezeichnung) zugeordnet werden. Um einer unerwünschten Massivität entgegen zu wirken, wäre eine Festlegung zur Ausnutzung des Geländegefälles (Bildung eines (Teil-) Untergeschosses) möglich.

Begründung:
In Anbetracht der Mittelzentrumsaufgabe der Stadt Prenzlau und damit verbundenen Verkehrsaufkommen aus dem Umland sind die Anzahl der möglichen Parkflächen ungenügend bzw. werden auch durch im Innenstadtbereich Tätigen belegt. Weiterhin steigt der Anteil der älteren Bevölkerung. Insbesondere für diese Bürger sind weiter entfernte Stellflächen nicht zumutbar.
Mit der Anlage eines Parkhauses im Stadtzentrum würde sich auch die Attraktivität des Zentrums erhöhen.

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Bei den im Antrag ausgewiesenen Flächen P1, P2 und MI 4 aus dem B- Plan C VI "Friedrichstrasse/Baustrasse" (siehe Planzeichnung in Anlage 1 sowie Orthophoto in Anlage 2) handelt es sich um den Parkplatz hinter der Volksbank bzw. dem Hotel Uckermark. Dieser Parkplatz wurde 2009/2010 durch die Wohnbau GmbH in Kooperation und Mitfinanzierung durch die Volksbank für ca. 450.000 €gebaut. Die Flächen im Innenhof gehören der Wohnbau, der Volksbank sowie Privatpersonen (siehe Anlage 3).

Bei der Bewertung dieses Antrages, der ja auf eine Bebauungsplanänderung hinausläuft, sind folgende Fragestellungen zu beachten:

1. Von den zurzeit vorhandenen 55 Stellplätzen sind 37 an Mieter der Wohnbau sowie der Rest an die Volksbank vermietet. Diese Zahl müsste im künftigen Parkhaus gesondert vorgehalten werden und reduziert damit das Stellplatzangebot im Parkhaus.

2. Derzeit wird dieser Parkplatz nur von den Mietern der anliegenden Wohnblöcke sowie den Mitarbeitern der Volksbank angefahren. Wenn dort künftig ein Parkdeck mit mehreren Etagen steht, erhöht sich deutlich die Verkehrsdichte im Bereich Baustraße/Friedrichstraße/Kleine Friedrichstraße/Kleine Baustraße. Die damit verbundenen Änderungen der Verkehrsströme an den Knotenpunkten zu den übergeordneten Straßen (z.B. B 198/109 Baustraße) müssen dann im Änderungsverfahren gesondert betrachtet werden.

3. Sofern in diesem Bereich ein mehrgeschossiges Parkdeck errichtet wird, verändern sich in diesem Innenhof (ungeachtet einer etwaigen Ausnutzung von Höhenlagen) die Wohnverhältnisse der umliegenden Mieter in den Wohnblöcken -speziell in der Baustraße und Vincentstraße-, (Sichtbeeinträchtigungen, Abgase, Verkerhrslärmzunahme).

4. Und schließlich die entscheidende Frage: Wer soll dieses Parkhaus bauen und betreiben: die Wohnbau, die Volksbank oder die Stadt? Solange nicht feststeht, dass es für ein solches Bauvorhaben einen gesicherten Investor gibt, führt eine Änderung des Bebauungsplanes ins Leere.

verantwortliches Amt / Antragsteller

CDU/FDP-Fraktion

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