Staatskanzlei

Finanzminister Görke kündigt Förderung von Schulstandorten in finanzschwachen Kommunen an

veröffentlicht am 11.12.2017

Für die Förderung von Investitionen in Kommunen gibt es weiteren finanziellen Spielraum. Finanzminister Christin Görke wird morgen das Kabinett darüber unterrichten, dass für Sanierung, Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden in finanzschwachen Kommunen Brandenburgs weitere mehr als 102 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Möglich wird dies durch ein weiteres Bundesprogramm: dem bis Ende 2022 laufendem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2.

Mit den 130 Millionen Euro aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm des Landes (KIP) und den rund 108 Millionen Euro aus dem ersten Bundes-Programm im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes stehen nun insgesamt drei zusätzliche Fördermöglichkeiten für Investitionen in Kommunen bereit.

Görke erläuterte heute vor der Presse: „In den vergangenen Jahren sind schon viele Hunderte Millionen Euro in Brandenburg in Schulstandorte investiert worden. Auch das kommunale Infrastrukturprogramm des Landes stellt beispielsweise für den barrierefreien Zugang zu Schulen oder Umbaumaßnahmen für den gemeinsamen Unterricht erhebliche Mittel bereit." Das neue Programm ergänze nun die beiden schon laufenden kommunalen Investitionsprogramme um einen weiteren Baustein. „Es wird gerade finanzschwachen Kommunen helfen, auch ihre Schulstandorte zu modernisieren. Für sie ist die Förderung hoch attraktiv, da sie mit dem neuen Programm bis zu 90 Prozent der Investitionskosten in festgelegten Förderbereichen finanziert bekommen. Damit müssen sie nur einen Eigenanteil von zehn Prozent aufbringen", betonte Görke.

Im Kabinett will Görke die Kriterien und die Auswahl der finanzschwachen Kommunen mit Schulstandort in Brandenburg vorstellen, die Mittel aus dem Bundesprogramm beantragen können. Im Einzelnen sieht der Vorschlag des Finanzministeriums vor, dass eine Gemeinde oder ein Landkreis mit Schulstandort im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 als finanzschwach gilt, wenn sie oder er

  • im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016 je Einwohner überdurchschnittliche Schlüsselzuweisungen erhalten hat und
  • im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016 überdurchschnittlich viele Arbeitslose je Einwohner aufzuweisen hatte (Summe nach Rechtskreisen SGB II und SGB III, Statistik der Bundesagentur für Arbeit).

Görke: „Damit entfallen von den rund 102 Millionen Euro auf die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte insgesamt 72,7 Millionen Euro. Die Fördermittel verteilen sich vor allem auf die räumlich von Berlin ferneren Gebiete und werden so auch zur Stärkung der Bildungsstrukturen im ländlichen Raum beitragen." Bei den kreisangehörigen Kommunen beträgt auf der Grundlage der jeweiligen Schülerzahlen der kleinste Anteil einer Gemeinde 44.900  Euro (Tantow, Landkreis Uckermark) und der größte Anteil 4,3 Millionen Euro (Neuruppin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Die Anteile der drei finanzschwachen kreisfreien Städte in Höhe von insgesamt 29,3 Millionen Euro bewegen sich zwischen 8,1 Millionen Euro für Frankfurt (Oder) über 8,9 Millionen Euro für Brandenburg an der Havel und 12,3 Millionen Euro für Cottbus.

Auf Landkreisebene sind alle sechs Landkreise ohne räumliche Anbindung an Berlin förderberechtigt; die an Berlin angrenzenden Landkreise erfüllen nicht die Kriterien der Finanzschwäche. Die auf die sechs finanzschwachen Landkreise entfallenden Anteile haben Volumen zwischen 2,7 Millionen Euro (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) und 6,5 Millionen Euro (Landkreis Uckermark).

Insgesamt gelten als finanzschwach und sind damit förderfähig:
- 61 von 205 kreisangehörigen Schulstandortgemeinden;
- drei von vier kreisfreien Städten;
- sechs von 14 Landkreisen;
- fünf von 25 Ämtern, die als Schulträger fungieren und;
- ein von zwei Schulzweckverbänden.

Auch Träger von Schulen in privater Trägerschaft können Mittel aus dem Investitionsprogramm für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden erhalten. Hierfür ist es notwendig, dass die Schule ihren Standort innerhalb einer finanzschwachen Gemeinde hat und der Schulträger sich mit der beabsichtigten Maßnahme an die Standortgemeinde wendet.

 

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