Landwirtschaft und Forsten, Ländliche Entwicklung

Mähdrescher

Brandenburg ist durch vielfältige ländliche, überwiegend dünn besiedelte Räume mit kleinen Dörfern und Kleinstädten geprägt. In vielen Regionen stellen die Land- und Forstwirtschaft mit den ihr verbundenen Branchen den wichtigsten Arbeitgeber dar, oft auch den einzigen.

Die ländlichen Räume Brandenburgs mit ihren unterschiedlichen Entwicklungspotenzialen sind der Lebens- und Wirtschaftsraum für fast zwei Drittel der Bevölkerung. Sie haben Funktionen als Wirtschafts-, Natur- und Sozialraum zu erfüllen, die nur durch die Schaffung dauerhafter Erwerbsmöglichkeiten, durch die Gestaltung und Erhaltung einer attraktiven Umwelt sowie die Sicherung einer adäquaten Infrastruktur zu gewährleisten sind.

Agrar- und Forstwirtschaft - wichtige Wirtschaftsfaktoren

Als Höchstförderregion innerhalb der Europäischen Union hat Brandenburg bis 2013 nochmals die Chance,

Entwicklungspotenziale für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum auszuschöpfen. Die Stärkung der langfristigen Wettbewerbs- und Marktfähigkeit der Betriebe steht an erster Stelle. Leistungsfähige Unternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat im ländlichen Raum.

Die Vorlauf- und Begleitforschung im Agrar- und Forstbereich transferiert ihre Ergebnisse in eine nachhaltige und produktive Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft des Landes.

Die programmgerechte Umsetzung der Richtlinien zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (Europäischer Landwirtschaftsfonds ELER) ist auf die einzelbetriebliche Investition in den landwirtschaftlichen Unternehmen,

die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie auf die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft gerichtet. Sie bietet die Grundlage, die Investitionsbereitschaft der Landwirte zu unterstützen und damit Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.

Die Ausrichtung der Investitionsförderung für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und die Fischereiwirtschaft ist in die Gesamtförderstrategie des Landes eingebunden. Als oberste Leitlinie für den Mitteleinsatz gilt, Arbeitsplätze zu erhalten und neue wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.

Die sich verändernden Rahmenbedingungen unterstreichen die Bedeutung einer hochwertigen Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich. Beruflicher Nachwuchs und dessen fachliche Qualität in den „Grünen Berufen“ ist für die Ernährungssicherung, für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, den Erfolg der Betriebe und Unternehmen sowie für den Erhalt der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume entscheidend.

MIL unterstützt mit guter Verwaltung

Auch wenn das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) mit der Abteilung „Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten“ die Initiative von Unternehmerinnen und Unternehmern nicht ersetzen will und kann, steht die Agrarverwaltung in der besonderen Pflicht, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auf dem Lande sowie die Lebensqualität in den strukturschwachen ländlichen Regionen zu sichern und unter Beachtung des demografischen Wandels weiterzuentwickeln.

Es sind vor allem klein- und mittelständische Unternehmen, die meist zwar weniger von den Verwerfungen des Weltmarkts abhängen, die aber umso empfindlicher reagieren, wenn das Zahlungsverfahren auf der Grundlage der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union nicht reibungslos verläuft. Mit der GAP hat die Europäische Gemeinschaft einheitliche Regeln aufgestellt, die für alle Agrarbetriebe von Malta bis Finnland gelten und deren Einhaltung ständig kontrolliert werden. Durch das gute Zusammenspiel der verschiedenen Verwaltungsebenen bei der Gestaltung und Kontrolle dieses komplizierten Regelwerkes der Europäischen Union ist die Verwaltung ein zuverlässiger Partner für die Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg geworden.

Aufgaben des MIL

Die ministeriellen Aufgaben des MIL erfassen die ganze Bandbreite von der Tierzucht und Tierhaltung über die tierische Erzeugung bis hin zur Verarbeitung und Vermarktung von tierischen Erzeugnissen, wie Fleisch, Eier, Milch und Honig. Grundlagen bilden neben der nationalen Gesetzgebung die Regelungen, Qualitätsnormen und Handelsklassen sowie spezifische Fördermaßnahmen, die in der einheitlichen gemeinsamen Marktordnung der EU festgesetzt sind. Es werden rechtliche Vorgaben und Anforderungen auch für die pflanzlichen Erzeugnisse Wein, Zucker sowie Obst und Gemüse umgesetzt. Daneben erfolgen die Mitwirkung an der Ausarbeitung sowie die Umsetzung von immissionsschutzrechtlichen, baurechtlichen und wasserrechtlichen Anforderungen, insbesondere für die Tierhaltung.

Das MIL ist die Oberste Fischerei- und Forstbehörde des Landes. Das bedeutet, dass auch 80.000 Freizeitfischer und 90.000 Waldbesitzer im Land direkt oder indirekt mit der Agrarverwaltung zu tun haben bzw. von deren Vorschriften betroffen sind. Besonders die Politik für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist Ausdruck der großen Verantwortung des MIL für jede Brandenburgerin und jeden Brandenburger.

Mit den Instrumenten der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) sowie dem LEADER-Ansatz, der auf eine breite lokale Beteiligung setzt, sollen die ländlichen Regionen entsprechend den Anforderungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) unterstützt und entwickelt werden. Neben Arbeitsplatzangeboten, sozialer Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen gehört auch ein attraktives Sozial- und Kulturleben dazu. Damit soll dem Rückgang und der teilweisen Überalterung der Bevölkerung entgegengewirkt und insbesondere jungen Familien in den ländlich geprägten Räumen eine Zukunft gegeben werden.

Bei der Umsetzung dieser Zielstellung soll insbesondere die Eigenverantwortung der einzelnen Regionen gestärkt werden. Bei der Ausarbeitung der Gebietsbezogenen Lokalen Entwicklungsstrategien (GLES) kann sich jeder einbringen und so ideenreich und verantwortungsvoll für seine Region mitentscheiden.

Die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und von Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind im Rahmen der ländlichen Entwicklung zunehmend wichtige Aufgaben. Neben der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Überwindung eines der größten Investitionshemmnisse in den neuen Bundesländern - das getrennte Eigentum an Grundstücken und Gebäuden - geht es dabei um die Lösung von Landnutzungskonflikten, die gemeindeübergreifende Dorfentwicklung, die Umsetzung der wasser- und naturschutzgesetzlichen Belange sowie die eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung von infrastrukturellen Großvorhaben in das Wirkungsgefüge ländlicher Räume. Das MIL als Oberste Flurbereinigungsbehörde übt bei der ländlichen Neuordnung die Dienst- und Fachaufsicht aus.