Familie, Gleichstellung und Frauen

Hände; Foto: picturealliance

Die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern – in Ausbildung und Beruf, Familie und öffentlichem Leben - ist ein wichtiges Politikziel der brandenburgischen Landesregierung. Aktive Maßnahmen wie z.B. gesetzliche und institutionelle Regelungen, Programme und Projekte sollen dazu beitragen, dass die Gleichberechtigung im Lebensalltag von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen auch praktisch verwirklicht wird.

Hierzu gehören beispielsweise die Umsetzung des Landesgleichstellungs-Gesetzes und die Kooperation mit Gleichstellungsbeauftragten, die Förderung von Frauenhäusern und die Bekämpfung von Gewalt im Geschlechterverhältnis. Auf Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes fördert das Land Bemühungen, die zu einer höheren Akzeptanz von Homosexuellen beitragen.

Gender Mainstreaming

Allerdings wird immer wieder deutlich, dass die bisherigen politischen Aktivitäten nicht ausreichen. Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern haben sich insbesondere dann als hartnäckig erwiesen, wenn sie strukturell bedingt sind. Deshalb wird die Frauenpolitik um die EU-Strategie des Gender Mainstreaming, einem systematisch und strukturell ausgerichteten Ansatz, erweitert.

Familienpolitik ist ein weiterer Schwerpunkt der Landesregierung. Familienpolitische Maßnahmen zielen auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, auf die wirtschaftliche Stärkung von Familien, die Sicherung einer kinder- und familiengerechten Infrastruktur und die Festigung der Erziehungskraft von Eltern. Leitgedanke familienpolitischer Entscheidungen ist die Sicherung der Chancengleichheit für alle Formen des Zusammenlebens mit Kindern und von mehreren Generationen. Ein besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf die Situation von Familien in Notsituationen.....[ausführlich]

Familien-Pass

Das Familienministerium gibt jährlich den Familienpass Brandenburg heraus. Der Familienpass 2010/2011 bietet über 530 Ermäßigungen für Kultur-, Sport- und Freizeitangebote in Brandenburg und Berlin. Er kostet fünf Euro und ist vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 gültig. [alle Infos]

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