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6,5 Kilometer Akten

Elektronisches Grundbuch in Brandenburg

Am 12. September 2002 ist der Startschuss für den ersten Pilotbetrieb eines elektronischen Grundbuchs in Brandenburg bei dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) gefallen. Dabei handelt es sich mit um eines der größten Amtsgerichte Brandenburgs, das mit dem Elektronischen Grundbuch voll ausgerüstet wurde.

Das grundlegende Konzept des Elektronischen Grundbuchs besteht darin, die papierenen Akten durch elektronisch gespeicherte Daten, die am Bildschirm dargestellt werden, zu ersetzen. Eintragungen im Grundbuch werden nicht mehr aktenmäßig, sondern unmittelbar am Bildschirm vollzogen. Dies setzt die Überführung der papierenen Grundbücher in eine elektronische Bildform voraus, die in einem so genannten Umstellungszentrum vollzogen wird. Dort werden die alten Papiergrundbücher gescannt und in Bilddaten verwandelt. Einen Eindruck vom Umfang dieser Arbeit vermittelt die Tatsache, dass die in Brandenburg vorhandenen ca. 1,3 Mio. Grundbücher aneinandergelegt ca. 6.500 Meter an Akten ausmachen. Jedes dieser Grundbücher besteht im Schnitt aus 8 Einlegebögen, insgesamt sind das ca. 90 Tonnen Papier. Es müssen also insgesamt ca. 10,4 Mio. Scannvorgänge ausgeführt werden, wobei bei jedem Einzelvorgang die Identität zwischen Vorlage und Scannergebnis zu kontrollieren und zu bestätigen ist.

Schon bald werden alle Grundbücher Brandenburgs nicht mehr auf Papier geführt werden. In wenigen Jahren wird es zudem in ganz Deutschland keine Papiergrundbücher mehr geben; diese Entwicklung - weg vom Papier und hin zum elektronischen Dokument - entspricht den Anforderungen an ein modernes und effizientes Liegenschaftswesen.

Brandenburg ist dem Entwicklerverbund SolumSTAR - dies ist der Name der eingesetzten Software - beigetreten, dem jetzt insgesamt 13 Bundesländer angehören. Damit können zum einen die beträchtlichen Entwicklungskosten auf viele Schultern verteilt werden. Zum anderen kann Brandenburg von den praktischen Erfahrungen anderer Bundesländer profitieren.

Herzstück des Systems Elektronisches Grundbuch ist ein zentrales Grundbuchrechenzentrum, das höchsten Ansprüchen an Betriebssicherheit, Performance und Datensicherheit genügen muss. Deshalb sind auch leistungsfähige und stabile Datenverbindung eine wesentliche Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren des Gesamtsystems. Der Datenverkehr zwischen den einzelnen Grundbuchstandorten und dem zentralen Grundbuchrechenzentrum wird hierbei über das Landesverwaltungsnetz realisiert. Dies erfordert in den nächsten Jahren einen zügigen Ausbau des Fachnetzes Justiz um die erforderlichen Datenverbindungen in der notwendigen Bandbreite und Stabilität bereitzustellen.

Das Projekt wird unter fortlaufender und umfassender Praxisbeteiligung durchgeführt. Bereits seit den ersten Planungen des Vorhabens sind Rechtspfleger aus den Grundbuchämtern in alle Prüfungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen. Am Brandenburgischen Oberlandesgericht ist eine Projektgruppe eingerichtet, der die gesamte operative Umsetzung obliegt und die entscheidenden Anteil am jetzt erreichten Projektstand hat.

Sobald für ein einzelnes Grundbuchamt der genaue Einführungstermin von SolumSTAR feststeht und eine entsprechende Detailplanung vorliegt, wird für alle betroffenen Mitarbeiter und die örtliche Personalvertretung eine umfassende Informationsveranstaltung durchgeführt. Schließlich wird die Einführung des Elektronischen Grundbuchs mit gezielten Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter der Grundbuchämter begleitet.

Mit den Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb am Grundbuchamt Frankfurt(Oder) werden beginnend ab Anfang 2003 bis Ende 2005 alle übrigen Grundbuchämter umgestellt. Zugleich wird die Anzahl der Grundbuchstandorte von jetzt 27 auf dann 25 reduziert, weil die Grundbuchzweigstellen Wittstock und Belzig geschlossen werden. Anfang 2006 soll in Brandenburg flächendeckend das Elektronische Grundbuch eingeführt sein.

Neben wirtschaftlichen Effekten wird das Elektronische Grundbuch den Servicecharakter der Justiz fördern. Durch die datentechnische Verknüpfung mit anderen Fachverfahren oder Behörden ergeben sich Synergieeffekte, die neben Effizienzsteigerungen auch zu weiteren Kosteneinsparungen führen können. Mit dem Wegfall der papierenen Grundbücher entfällt die Notwendigkeit, diese zu lagern, zu transportieren, registraturmäßig zu verwalten und mit Schriftgut auf dem Laufenden zu halten. Durch ein automatisiertes Abrufverfahren werden die Servicekräfte bei der Bearbeitung von Anträgen auf Grundbucheinsicht entlastet werden. Wegen dieser Veränderungen in den Arbeitsabläufen und dem Wegfall der Papierakten wird die Einführung des elektronischen Grundbuchs mittelfristig zu Personaleinsparungen sowie zur Einsparung von Archivflächen führen.

Ab Ende 2003 wird für es Notare, Banken und andere Behörden, wie z.B. Finanzämter, Flurneuordnungsbehörden und Katasterämtern in einem automatisierten Abrufverfahren die Möglichkeit geben, über eine webbasierte Schnittstelle, d.h. über das Internet, in die Grundbücher Einsicht zu nehmen. Der Vorteil der elektronischen Speicherung der Grundbuchdaten, nämlich die Möglichkeit der Datenfernübertragung, kommt hier voll zum Tragen. Natürlich werden auch andere Abteilungen der Amtsgericht, etwa die Nachlass- oder Zwangsversteigerungsabteilungen, bzw. andere Gerichtsbarkeiten auf die Grundbuchdaten Zugriff nehmen können. Dies wird eine Reihe justizinterner Arbeitsabläufe effizienter gestalten. Denn die elektronischen Datenbestände ermöglichen über die bloße Einsichtnahme hinaus in vielfältiger Weise einen Datenaustausch mit anderen Fachanwendungen oder Institutionen. So wird es eine Schnittstelle zu den Katasterämtern geben, die einen Abgleich der Liegenschaftsdaten ermöglichen wird. Auch die notwendigen Daten für die Gebührenrechungen können künftig automatisch übernommen und direkt an die Landesjustizkasse weitergeleitet und verarbeitet werden, und Notare werden zukünftig automatisch davon benachrichtigt werden, wenn ihr Antrag erledigt, d.h. wenn die beantragte Grundbuchänderung vollzogen ist.

Richter am Landgericht

Andreas Kleingünther, Referat I.3 ]

23.12.2002