Unterschrift per Mausklick?
Fördermittel via Internet
Seit September 2002 geht die LASA Brandenburg GmbH neue Wege. Jetzt ist es möglich, Fördermittel aus dem Landesprogramm "Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" über das Internet zu beantragen. Ermöglicht wurde dies durch WEBLASA, ein innovatives System.
Neben der papierlosen Antragstellung - inklusive der gesetzeskonformen elektronischen Signatur - werden auf elektronischem Weg auch alle Posteingangs-, Bescheid-, Berichts- und Finanzprozesse interaktiv unter Einhaltung des Datenschutzes transportiert.
Mit Einführung der elektronischen Signatur im Bereich der Arbeitsmarktförderung liegt die Landesgesellschaft mit an der Spitze bei der Umsetzung der e-Government Initiative BundOnline 2005. Das Interesse anderer Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet und sogar dem Ausland an diesem (LASA)-Verfahren ist groß.
Das Modellvorhaben ist bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Es wurde erst durch die Mitwirkung des Ministeriums der Finanzen und des Landesrechnungshofes möglich.
Wie funktioniert WEBLASA?
Auf der Homepage der LASA Brandenburg GmbH können unter www.lasa-brandenburg.de das Programm formular.exe und damit alle Antragsformulare herunter geladen werden. Das Ausfüllen der Anträge ist durch elektronische Hinweise und Hilfen stark vereinfacht worden und kann offline erfolgen.
Der ausgefüllte Antrag wird durch eine so genannte Key-card oder Smart-card verschlüsselt und versiegelt, so dass nach Zeichnung des Antragstellers mit dieser Karte der Antrag nicht mehr verändert werden kann und ein Zugriff Unbefugter auf die elektronischen Daten nicht möglich ist.
Der ausgefüllte und entsprechend signierte Antrag wird vom Antragsteller via Internet an die LASA Brandenburg GmbH gesendet.
Dort erfolgt der Eingang in einem elektronischen Postkorb, der Antrag wird entschlüsselt und elektronisch bearbeitet.
Für den Zuwendungsempfänger hat dies den Vorteil, dass dieser nach Antragseingang sofort eine Eingangsbestätigung sowie eine Registriernummer elektronisch erhält. Zudem kann er jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand im Callcenter erfragen.
Ebenso können auch die erforderlichen Berichte für Statistik, Abrechnungen während der Förderung und der Verwendungsnachweis elektronisch vorgelegt werden. Lediglich wenn die Vorlage von Originalbelegen gefordert wird, muss dies auf dem Postweg erfolgen.
Soweit sich der Antragsteller mit der elektronischen Zustellung des Bescheides einverstanden erklärt, wird nach Prüfung des Antrages und positiver Votierung der Bewilligungsbescheid ebenfalls per e-Mail verschickt.
Durch die elektronische Kommunikation wird sich die Bearbeitungszeit der Anträge verringern, zudem werden Einsparungen bei den Bearbeitungskosten, insbesondere für Papier, Porto, Büromaterial und Archivierung erwartet.
Die Autorin des Beitrages kann bei Bedarf weitere Auskünfte zu rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen liefern.
[ Petra Untze ]
petra.untze@masgf.brandenburg.de
23.12.2002

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