Die Bildung von Landesbetrieben - eine Strategie zur Modernisierung von Behörden
Eike Lancelle, Staatssekretär im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
"Wir werden den Aufbau und die Modernisierung unseres Landes weiter vorantreiben - nicht etwa, weil wir so viel Gefallen am ständigen Verändern gefunden hätten. Modernisierung ist kein Selbstzweck. Modernisierung ist ein Mittel zur Bewahrung und Verbesserung.."
Ministerpräsident Matthias Platzeck in seiner Regierungserklärung am 13. November 2002 im brandenburgischen Landtag
Ein modernes Land braucht zeitgemäße Verwaltungsstrukturen. Auch die Modernisierung der Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern zielt auf die Schaffung von mehr Freiräumen für Verwaltungshandeln, um auf konkrete Bedürfnisse vor Ort flexibler und situationsgerechter reagieren zu können und zugleich bürokratische Verkrustungen aufzulösen. Ein Weg, die Aufgaben des Staates immer wirtschaftlicher und zielgerichteter erfüllen zu können, ist die Bildung von Landesbetrieben.
Die Rechtsform "Landesbetrieb" ist - durch das Haushaltsstrukturgesetz im Jahre 2000 - erstmalig in das Landesorganisationsgesetz (§ 13 LOG) aufgenommen worden. Zur Natur von Landesbetrieben gehört es, dass sie sehr unterschiedliche Zweckbestimmungen erfüllen können und deshalb keiner bestimmten Art der staatlichen Aufgabenerfüllung vorbehalten sind. Ob ein Betrieb der Gewinnung und Verwaltung von Geobasisdaten dient oder für die Verarbeitung von Daten und Statistikproduktion zuständig ist, ob die Umwandlung von Landeskrankenhäusern oder der für Materialprüfung zuständigen Behörde ansteht - der weitgefasste rechtliche Rahmen der von Landesbetrieben wahrzunehmenden Aufgaben eröffnet jene Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten als Synonym für eine zeitgemäße Verwaltungsmodernisierung vorgibt. Das Innenministerium hat die neuen Möglichkeiten des § 13 LOG genutzt und zwei Landesbetriebe geschaffen: Zum 1. Januar 2001 wurde aus dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik der Landesbetrieb LDS, das Landesvermessungsamt wurde am 1. Januar 2002 zum Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) umgewandelt. Dahinter verbirgt sich mehr als ein bloßer "Namenswechsel". Die in dieser Ausgabe vorgestellten Erfahrungen der Umwandlung bisheriger Behörden in Landesbetriebe veranschaulichen das Geflecht von Einzelbausteinen und eine Komplexität der Aufgabenstellung, die mit der klassischen Linienorganisation nicht bewältigt werden kann.
Da ein Landesbetrieb mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten arbeiten soll, muss frühzeitig die strategische Ausrichtung seiner Geschäftstätigkeit festgelegt werden. Zu den wesentlichen Voraussetzungen zählen dabei die Neuorganisation des Rechnungswesens und der Finanzierung, die Aufstellung von Wirtschaftsplänen und die Entwicklung von Marketingstrategien. Auch steht durch die Gründung von Landesbetrieben das Verhältnis zwischen dem vorgesetzten Ministerium und der ehemals nachgeordneten Behörde auf dem Prüfstand.
Das Ministerium des Innern hat für die in seinem Geschäftsbereich tätigen Landesbetriebe LDS und LGB die herkömmlich praktizierte Dienst- und Fachaufsicht durch ein System von Ziel- und Servicevereinbarungen zwischen dem Ministerium und den Landesbetrieben abgelöst. Diese Vereinbarungen, die für eine festgelegte Periode abgeschlossen und einem Controllingprozess mit Berichtswesen unterliegen, beinhalten sowohl fachliche als auch finanzwirtschaftliche Ziele, die die Landesbetriebe zu erfüllen haben. Die Geschäftsanweisungen für beide Landesbetriebe "verbriefen" die Selbständigkeit der Betriebsführung unter persönlicher Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführung.
Das verlangt von allen Ministerien eine noch zielorientiertere Verwaltungsführung. Auch wenn trotz mehrerer Auflagen zur Erwirtschaftung von globalen Minderausgaben die wirtschaftliche Lage der Landesbetriebe unter Einbeziehung ihrer Rücklagen in diesem Jahr als stabil bezeichnet werden kann, beklagen diese die erschwerte interne Steuerung ihres Netto-Budgets durch große Planungsunsicherheiten. Das Innenministerium wird deshalb gemeinsam mit dem Finanzministerium für die Zukunft sein Augenmerk noch stärker darauf richten muss müssen, den Landesbetrieben eine größere Planungssicherheit auch durch konkrete haushaltspolitische Zielvorgaben zu eröffnen, damit sie ihr unternehmensähnliches Handeln noch besser entfalten können. Das würde auch der oftmals mit der Gründung von Landesbetrieben hervorgerufenen Unruhe sowie Besorgnissen und Ängsten der Beschäftigen entgegenwirken. Dennoch sind - und das zeigen die Erfahrungen - bereits in der Gründungsphase von Landesbetrieben begleitende Change-Management-Maßnahmen erforderlich. Aus diesem breiten Spektrum sind vor allem für die Umwandlung von Behörden ein systematisches Kommunikationskonzept und das Führungskräftecoaching von besonderer Wichtigkeit. Die Führungskräfte der ehemaligen Landesbehörden werden beim Übergang zum Landesbetrieb gleich in zweifacher Hinsicht gefordert. Zum einem müssen sie selbst die neuen Rahmenbedingungen akzeptieren und sich den ungewohnten Anforderungen der betriebswirtschaftlichen Orientierung stellen. Zum anderen müssen sie bei ihren Beschäftigten immer wieder die positiven Auswirkungen der neuen Organisationsform darstellen und ihnen helfen, sich auf alle neuen Situationen einzustellen.
Dazu sollten die Erfahrungen der bisherigen Landesbetriebe mit genutzt werden.
[ Eike Lancelle, Innenstaatssekretär des Landes Brandenburg ]
23.12.2002

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