format_B

Impressum | SiteMap
Konietzka

Budgetierung in der Forstverwaltung

Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung

Es ist nur wenigen Eingeweihten bekannt, dass Verwaltungsmodernisierung bei den landläufig als traditionsbehaftet und konservativ bezeichneten Förstern auch Haushalts- und Finanzierungsreformen einbezieht. Diese Reformen tragen dazu bei, dass die Förster entgegen dieser Einschätzung gerade zu den Modernsten in der Landesverwaltung gehören.

Ein Schwerpunkt der Forstreform war von Beginn an die Einführung eines neuen finanziellen Steuerungsmodells, welches in einem Maßnahmenbündel zur Reduzierung des Finanzierungsbedarfs der Landesforstverwaltung aus Haushaltsmitteln beiträgt.

Im Zentrum des "Neuen Steuerungsmodells" steht das mit allen Mitarbeitern fixierte "Leitbild der Landesforstverwaltung". Es ist die Grundlage für einen "Produktplan". Mit 64 Produkten in 6 Produktbereichen werden die Leistungen der Landesforstverwaltung und die dabei anfallenden Kosten und erzielten Erlöse mit Hilfe einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) abgebildet.

Produktausrichtung und KLR sind Voraussetzung und Grundlage, um zu einer Nettobudgetierung im Haushalt übergehen zu können. Konsequenz ist dann aber auch, dass im Haushalt nicht mehr der Input für die Verwaltung, sondern deren Output abgebildet werden muss. Die Forstverwaltung hat im Doppelhaushalt 2002/ 2003 das Nettobudget durch einen produktorientierten Wirtschaftsplan in den Teilen Erfolgs- und Finanzplan untersetzt.

Die mit diesen Instrumentarien erreichbare Transparenz bedeutet, eine gläserne Verwaltung geschaffen zu haben. Leistungs-, Kosten- und Ertragskennzahlen werden nach außen in einer großen Differenziertheit und Tiefe offen gelegt. Das ermöglicht im parlamentarischen Haushaltsverfahren auch Aufgabenschwerpunkte für die Verwaltung zu setzen. Es ist nicht mehr über den Umfang an Sachausgaben für Material, wie Bleistifte, Papier und Treibstoffe, zu befinden, sondern darüber, ob bestimmte Leistungen der Verwaltung an sich und im vorgesehenen Umfang für erforderlich erachtet werden oder nicht.

Die über das Budget der Forstverwaltung bereitgestellten Haushaltsmittel würden reichen,

  • um für 9 Monate das vorhandene Personal oder
  • um für 7 Monate die anstehenden Personal-und Sachausgaben finanzieren zu können.

Das bedeutet, dass für die restlichen Monate selbst Einnahmen erwirtschaftet werden müssen. Auf einige erste Erfahrungen kann verwiesen werden:

  • Es sind Zielvereinbarungen auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes mit dem auszureichenden Budget und mit der Zielstellung zur Eigenerwirtschaftung von Erträgen abzuschließen. Für beide Vertragspartner sind diese Ziele verbindlich.
  • Durch die Verlagerung des Haushaltsprinzips der Gesamtdeckung auf die Budgetierungsebene besteht eine hohe Eigenverantwortung zur Einnahmerealisierung und zum Schließen der Deckungslücke. Die Verantwortung muss über Zielvereinbarungen dorthin gegeben werden, wo die Erträge auch erwirtschaftet werden können (Stichwort: Kostenstellenverantwortung).
  • Die Zielvereinbarung und damit der Eigenanteil zur Finanzierung muss realisierbar sein.
  • Bei einem Nettobudget und entsprechenden Zielvereinbarungen muss man vom Vertrauensgrundsatz ausgehen. Haushaltsmodernisierung wird unterlaufen, wenn unplanmäßige Deckungslücken des Gesamthaushalts in die Verantwortung der Nettobudgetverantwortlichen weitergegeben werden.
  • Es ist erstaunlich, welcher Einfallsreichtum, welche Initiativen und Ideen von den Beschäftigten in der Forstverwaltung (und der Leitung) ausgehen, wenn ihnen gewisse Handlungsspielräume und Anreize eingeräumt werden. Neben der Möglichkeit, im Rahmen der Budgeteinhaltung alle erforderlich erachteten Investitionen zu tätigen, bedarf es auch eines mitarbeiterbezogenen Anreizes zur Honorierung von besonderen Aktivitäten zur Budgetausnutzung und Qualitätsverbesserung.
  • Erforderlich ist ein begleitendes Qualitätsmanagement, damit nicht dem Bürger (Kunden) das Defizit unangemessen, z. B. bei hoheitlichen Handlungen wie Verwarn- und Bußgeldern, auferlegt wird.
  • Letztlich bedarf es eines Risikofonds in Form von Rücklagen, damit nichtplanbare Einflüsse eigenständig ausgeglichen werden können.

Nach einem halben Jahr Budgetierung steht die Landesforstverwaltung noch am Anfang bei der Erschließung der Potenziale eines solchen Instrumentariums der Haushaltsmodernisierung. Wenn die Rahmenbedingungen gewahrt bzw. geschaffen werden, wird Budgetierung zur Haushaltskonsolidierung, aber auch zu Schwung, Begeisterung und Gestaltungswillen bei den Mitarbeitern beitragen.

Dr. Dieter Konietzka ]
dieter.konietzka@mlur.Brandenburg.de

16.10.2002