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Nur noch 42 Abteilungen in den Ministerien und in der Staatskanzlei

Wie bereits im Dezember letzten Jahres verabredet, hat die Landesregierung jetzt im August beschlossen, die Gesamtzahl der Abteilungen in den Ministerien und in der Staatskanzlei nicht nur auf 45 sondern auf 42 bis 2005 zu reduzieren. Damit übertrifft die Landesregierung das in der Koalitionsvereinbarung gesetzte Ziel, denn dort war als Zielstellung eine Gesamtzahl von 45 Abteilungen genannt.

Die beschlossene Abteilungsreduzierung wird auch erhebliche Auswirkungen auf die Zahl von Referaten und letztlich auch auf die Zahl von Mitarbeitern in den obersten Landesbehörden und in der Staatskanzlei haben. Schon jetzt ist aus den Geschäftsbereichen zu hören, dass weitere Referate zusammengelegt werden sollen, damit die "neuen" Abteilungen nicht zu groß werden.

Dass sich durch die Abteilungs- und Referatsreduzierungen die Karrierechancen für Mitarbeiter verschlechtern, wird voraussichtlich nur ein vorübergehendes Phänomen sein. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass ab 2006 eine "Pensionierungswelle" gerade auch auf dieser Ebene anlaufen wird, "die Zug in den Kamin" bringt. Die jetzt beschlossene weitere Reduzierung macht aber zwei Dinge deutlich: es wird nicht nur bei den "Indianern" gespart und die Arbeitsebene in den Ministerien und der Staatskanzlei ist durchaus bereit, im Gesamtinteresse auch bei sich selbst nicht leicht zu verkraftende Einschnitte vorzunehmen.


16.10.2002