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Regionalisierung und Neustrukturierung der Staatlichen Schulämter umgesetzt

Die Zusammenlegung der bisher stadt- und kreisbezogenen Schulämter zu sechs regional zuständigen staatlichen Schulämtern ist Teil eines Gesamtkonzeptes, das sowohl eine neue durchrationalisierte Organisationsstruktur der Verwaltung der staatlichen Schulämter als auch eine Neustrukturierung der Schulaufsicht umfasst.

Am Anfang stand die Überlegung, mit wie vielen Schulämtern wird bei sinkenden Schülerzahlen und daraus folgenden sächlichen und personellen Konsequenzen zukünftig eine möglichst effektivere Schulaufsicht durchführbar sein als bisher. In einem gewichteten Relationsmodell wurden alle in Betracht kommenden Möglichkeiten analysiert. Dabei zeigte sich, dass es, wie zu erwarten, keine optimale Anzahl und Zusammensetzung der Schulämter gibt. Alle Lösungen haben Vor- und Nachteile. Die Lösung mit der erfolgversprechendsten Perspektive war die Lösung mit sechs Schulämtern in der getroffenen Zusammensetzung.

Die Aufgabe der kreislichen Zuständigkeit der staatlichen Schulämter und die Bildung von regional zuständigen staatlichen Schulämtern ist die Umsetzung eines völlig neuen Konzeptes der Aufgabenwahrnehmung in der Schulaufsicht und in der Verwaltung. Durch die Neustrukturierung der Schulämter werden wichtige Elemente schulaufsichtlichen Handelns erheblich erleichtert, u. a. der fachliche Austausch, die Beteiligung an Verfahren der Organisationsentwicklung, die Erprobung des Berichtswesens. Weiterhin bietet die Neustrukturierung der Schulämter auch die Chance für einen Neubeginn im Hinblick auf die Entwicklung qualitativer Parameter schulaufsichtlichen Handelns. Zu den zukünftigen Kompetenzen der Schulaufsicht gehören Systemberatung, Coaching, Controlling, Personalentwicklung, Beteiligung an evaluativen Prozessen, Zielvereinbarungen und deren Berichterstattung an das Ministerium.

In der bis zum 31. Dezember 2001 wirksamen Organisationsstruktur waren die verwaltungsfachlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Angehörige der Städte und Landkreise. Um die neue Struktur in Gang zu setzten, bedurfte es der Übernahme des notwendigen Verwaltungspersonals aus dem Dienst der Landkreise und der Städte in den Landesdienst. Aus dem Dienst der Landkreise und Städte wurden daher nur 89,9 % des notwendigen Verwaltungspersonals übernommen. Der restliche unabweisbare Bedarf an Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern wurde im Laufe des Januar 2002 durch Neueinstellungen abgedeckt.

In der neuen Struktur haben die Schulämter auch jeweils einen eigenen Bereich Organisation und innerer Dienst, der den Aufgabenbereich eigenverantwortlich wahrzunehmen hat, der bisher von den Kreisen und Städten als Gemeinschaftsaufgabe für das Schulamt wahrgenommen wurde, sowie eine eigene Rechtsstelle, die beratend und unterstützend allen Bereichen des Schulamtes zur Verfügung steht, und eine Organisationseinheit für "Informationsmanagement und Datenverarbeitung" (ID-Stelle), die bei allen Software- und Hardwareproblemen des Schulamtes bereit steht.

Eine grundlegende Umorganisation von Behörden, wie sie im Falle der Schulämter stattgefunden hat, eröffnet die Möglichkeit, Grundsätze der Verwaltungsoptimierung zu berücksichtigen und umzusetzen. So wurde die Organisationsstruktur weitgehend an den Zielen einer Verwaltungsreform, wie sie für Brandenburg vereinbart sind, orientiert.

  • Die staatlichen Schulämter müssen zielgerichtet, effizient und bedarfsorientiert arbeiten.
  • Ihre Verwaltungsorganisation ist kostenorientiert und wirtschaftlich zu gestalten.
  • Das Verwaltungshandeln muss hohen Qualitätsansprüchen genügen.

Auf die komplexen schwierigen Aufgabenstellungen und die wachsenden Ansprüche an die öffentliche Verwaltung kann aufgrund der Finanzknappheit weder mit mehr Geld noch mit mehr Personal reagiert werden. Gebraucht werden vereinfachte Arbeitsmethoden und eine moderne Ausstattung, die die Rahmenbedingungen für eine effiziente Verwaltung trotz Personaleinsparung darstellen.

Eine wichtige "Katalysatorfunktion" nimmt dabei die Informationstechnik ein, insbesondere durch die Schaffung elektronischer Informationssysteme. Einzelne Arbeitsplätze können zu Ablaufketten verzahnt werden und Datenbestände gemeinsam genutzt werden. Effizienzverluste durch Informationsmängel können vermieden werden und die "Bürgernähe" gesteigert werden. Durch den Aufbau eines leistungsfähigen Berichtswesens (Controlling) und die Einführung von Führungsinformationssystemen und Planungssystemen kann der Ressourceneinsatz besser gesteuert und kontrolliert werden.

Die genannten Überlegungen waren Anlass dafür, die neuen Schulämter mit einer leistungsfähigen Informationstechnik auszustatten. Dabei waren die grundsätzlichen Überlegungen bei der Konzipierung der neuen ID-Stellen-Struktur:

  1. Rationalisierung der Verwaltungsvorgänge durch Schaffung einer "informationsflussorientierten" Behördenstruktur.
  2. Standardisierung der Hardware, Software, und der IT-Architektur
  3. Standardisierung der Datenbankstrukturen
  4. Konzentration auf "Informations- und Datenmanagement".

Unter Einbeziehung der an den Schulen im Lande tätigen und den jeweiligen Schulämtern zugeordneten Lehrkräfte handelt es sich bei den sechs neuen staatlichen Schulämtern um die weitaus personalstärksten Behörden des Landes Brandenburg. Für diese wurde eine auf Dauer angelegte durchrationalisierte Behördenstruktur entwickelt, die eine effektives bürgerorientiertes Verwaltungshandeln erwarten lässt.

Armin Wrede ]
armin.wrede@mbjs.brandenburg.de

16.10.2002