Zielführend mit Zielen führen
Thema
Eigentlich lebt es sich am bequemsten, wenn man keine Ziele hat. Denn mit Zielen - zumal mit ausformulierten Zielen - entsteht zwangsläufig ein gewisser Leistungsdruck. Wer Ziele hat, muss auch versuchen, diese zu erreichen. Folglich gibt es wohl überall die Tendenz, Ziele nicht zu genau zu bestimmen oder gar zur Richtschnur des eigenen Handelns zu machen.
In der Verwaltung werden Aufgaben erledigt. Für die Aufgaben steht Geld und Personal - manchmal mehr, manchmal (oder häufiger) weniger - zur Verfügung. Die Aufgaben sollen mit hoher Qualität erledigt werden, auch spielt die Effizienz der Aufgabenerledigung, d.h. das Verhältnis zwischen Aufwand und Wirkung eine zunehmend größere Rolle. Aber wo bleiben da die Ziele. Warum wird das eine oder andere überhaupt von der Verwaltung veranlasst?
Beschränkte Sicht auf Aufgaben
In zahlreichen Ländern - so auch in Brandenburg - wird deshalb über das Führen mit Zielen diskutiert. Einerseits wird das Führen mit Zielen als ein Instrument des neuen Personalmanagements angesehen, andererseits wird mit dem s.g. "Kontraktmanagement" das Führen von ganzen Behörden und Einrichtungen mittels Zielen beschrieben. Letzteres soll nun, so der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung, auch in Brandenburg weiter Raum greifen. Künftig sollen so viele Behörden und Einrichtungen wie möglich mit Zielvereinbarungen geführt werden, damit die "beschränkte Sicht" auf die Aufgaben durchbrochen wird. Zielvereinbarungen können (und sollen) zum einen strategische Ziele zum Gegenstand haben. Strategische Ziele betreffen in der Regel die s.g. Wirkungsseite. Die Verbesserung des Bildungsniveaus der Schüler oder die Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bürger Brandenburgs könnten solche strategischen Ziele sein. Daneben gibt es operative Ziele. Als Beispiele könnten genannt werden: Verringerung der Kosten für den Erlass von Fördermittelbescheiden oder die Einführung der Kosten-Leistungsrechnung in einer Behörde.
Prinzip der Freiwilligkeit
Neben Zielen kann (und sollte) in Zielvereinbarungen geregelt werden, ob und wie das "leidige" Berichtswesen im Zeitraum der Geltung der Zielvereinbarung geregelt wird. Auch enthalten Zielvereinbarungen zwischen Behörden vielfach, so zeigen Beispiele aus anderen Ländern, Regelungen zur Haushaltswirtschaft. Der Abschluss von Zielvereinbarungen ist grundsätzlich freiwillig. Die zugeordnete Behörde oder Einrichtung kann den Abschluss einer Zielvereinbarung auch verweigern, wenn die vom "führenden" Ministerium angebotenen Konditionen nicht akzeptabel sind. Allerdings ist dies mit dem Nachteil verbunden, dass dann mit der klassischen Führung fortgefahren wird. Man denke nur an das "leidige" Berichtswesen oder das manchmal willkürlich oder auch nur schwerfällig wirkende Führungsverhalten übergeordneter Behörden.
Also müssen Ziele her. Ziele zu setzen ist - mit Verlaub - wohl zunächst die ureigenste und ehrwürdigste Aufgabe der Politik. Schließlich ist die Verwaltung dafür da, Politik umzusetzen. Erst auf der nächsten Ebene ist die Verwaltung berufen, die großen übergeordneten politischen Ziele umsetzbar zu machen. Dass Zielvereinbarungen zwischen Behörden und Einrichtungen in erheblichem Umfang mit politischer Steuerung zu tun haben, sieht man auch daran, dass in den Bundesländern, die mit Zielvereinbarungen - dem s.g. Kontraktmanagement - arbeiten, die Länderparlamente einbezogen sind. Auch in Brandenburg haben sich deshalb die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen bereits über Erfahrungen anderer Länder - konkret aus Bremen - unterrichten lassen.
Ohne Ziele keine Erfolge
Auch wenn es bequemer sein kann, keine Ziele zu haben, wird das Leben wohl doch interessanter, wenn Ziele vorhanden sind. Gemeinsam entwickelte und formulierte Ziele haben zudem den Charme, dass sie als "eigene" Ziele wahrgenommen werden. Und wer ein eigenes Ziel mit Ehrgeiz und Nachdruck verfolgt, wird nicht überrascht sein, dass sich dann und wann auch Erfolge einstellen. Denn ohne Ziele sind auch Erfolge nur schwer messbar.
[ Volker-Gerd Westphal ]
volker-gerd.westphal@stk.brandenburg.de
16.10.2002

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