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Beschlussvorlage 65/2015
4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung)

Downloads

Drucksache 65/2015 (14.4 KB)

Anlage zur DS 65-2015 (70.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte „4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung)“ gemäß Anlage .

Anlagen:
4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung)

Begründung

Die Aufnahme einer neuen Grabart in die Friedhofssatzung – Wahlgrabstätte ohne Pflanzbeet mit nicht ebenerdigem Grabmal - macht eine Ergänzung der Friedhofsgebührensatzung um eine neue Gebühr für die Grabstellennutzungsgebühren und die Grabpflege notwendig.
Die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an dieser Grabstätte wurde analog zur derzeit geltenden Nutzungsgebühr für Wahlgrabstätten für Erdbestattung in Höhe von 1.200,00 € für 30 Jahre ermittelt. Der Pflegeaufwand für 30 Jahre beträgt 690,00 €. Hier wurde als Vergleich die Gebühr für eine Reihengrabstelle ohne Pflanzbeet mit nicht ebenerdigem Grabmal in Höhe von 460,00 € für 20 Jahre Rasenpflege herangezogen ((460 €/20 Jahre) x 30 Jahre = 690 €).

In Paragraf 1 wurde aus der Aufzählung der Trauerhallen die Trauerhalle in Seelübbe gestrichen, da diese zurückgebaut wurde und nicht mehr zur Verfügung steht.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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