Rahmenvereinbarung verlängert - Mitarbeiterbeteiligung gesichert?
Gastbeitrag des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg
Bei oberflächlicher Betrachtungsweise der in den wesentlichen Inhalten, insbesondere den Schutzvorschriften, unveränderten Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung könnte der eine oder andere Leser versucht sein, den Schluss zu ziehen, die Mitarbeiterbeteiligung im Prozess der Verwaltungsoptimierung in Brandenburg sei damit bis auf weiteres, mindestens aber bis zum Ende des Jahres 2006, gesichert. Dies ist jedoch nicht so.
Es ist sicherlich positiv zu werten, dass es den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden gelungen ist, eine Verlängerung dieser Vereinbarung durchzusetzen und die Landesregierung ihre Zusage eingelöst hat, dies noch vor der Sommerpause zu vollziehen. Aber daraus abzuleiten, Mitarbeiterbeteiligung sei deshalb im umfassenden Maße bezogen auf den Geltungszeitraum gesichert, ist ein Trugschluss. Dies galt schon nicht für die zunächst bis 30. Juni 2003 befristete Rahmenvereinbarung.Zwar fällt in der aktuellen Diskussion auf, dass der Rolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großer Stellenwert beigemessen wird. Kein Vertreter aus Politik und Verwaltung versäumt es darauf hinzuweisen, dass Verwaltungsreformen nur unter umfassender Einbeziehung der Beschäftigten gelingen können. Diesem Ansatz soll auch durch die Einbeziehung der Beschäftigtenvertreter in unterschiedlichsten Arbeitsgremien Rechnung getragen werden. Allerdings entsteht oft der Eindruck, dass diese Art von Mitarbeiterbeteiligung sich ausschließlich darin erschöpft deutlich zu machen, dass in Folge von Reformvorhaben kein Beschäftigter ungerechtfertigte Benachteiligungen bzw. den Verlust seines Arbeitsplatzes fürchten muss. Leider begnügen sich auch hier und dort die Vertreter der Beschäftigten mit dieser Rolle.
Ursache dafür ist allerdings der brandenburgische Ansatz zur Verwaltungsoptimierung. Es ist, die entsprechende Absicht unterstellt, eben nicht gelungen deutlich genug herauszuarbeiten, dass die Anforderungen an eine moderne Verwaltung sich nicht darin erschöpfen, Stellen im Personalhaushalt einzusparen und damit die Personalkosten zu senken. Denn nur wer so herangeht, kann auch zu dem Schluss kommen, Mitarbeiterbeteiligung sei durch die Verlängerung der Rahmenvereinbarung auch bis 2006 ausreichend gesichert.
Mitarbeiterbeteiligung ist mehr und deren Notwendigkeit hat Gründe. Einerseits gehört dazu ein allgemeiner Wertewandel und auch eine veränderte Erwartungshaltung der Beschäftigten. Stichworte dazu sind unter anderem Selbstverwirklichung und Eigenverantwortung. Die Beschäftigten wollen nicht nur abarbeiten, sondern sie wollen auch verantwortlich sein für ihr Arbeitsergebnis. Andererseits wollen sie auch die Chance erhalten, durch mehr Eigenverantwortung die Verfahrensprozesse im Sinne einer rationellen und effektiven Arbeitsweise beeinflussen zu können. Wer dies nicht gewährleistet, kann nicht erwarten, und dies ist ein weiterer Grund für umfassende Mitarbeiterbeteiligung, bürger- bzw. kundenfreundliche Mitarbeiter zu beschäftigen. Ein enger Zusammenhang zwischen eigener Motivation und Identifikation mit der Arbeitsaufgabe ist sicher nicht zu leugnen.
Gerade die Integration von Aufgabe und Verantwortung schafft Effizienzgewinne, weil Entscheidungswege kürzer und Hierarchien abgebaut werden können.
Einen weiteren Grund stellt der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik dar. Diese Technik muss nicht nur von den Beschäftigten als geeignet angenommen und als Mittel zur effektiven Aufgabenerledigung akzeptiert werden, sondern die Mitarbeiter müssen auch für den Umgang ausreichend qualifiziert werden.
Die Erfahrungen mit Reformprozessen in der Verwaltung der siebziger und achtziger Jahre in der Bundesrepublik liefern einen weiteren und sicherlich nicht den letzten Grund für die Notwendigkeit einer umfassenden Mitarbeiterbeteiligung. Diese Reformvorhaben sind oft gescheitert, weil eine fehlende bzw. unzureichende Einbeziehung der Beschäftigten Ängste und Blockaden hat entstehen lassen, die letztlich jeden Reformeifer durch ausgeprägtes Beharrungsvermögen zum Scheitern verurteilt haben.
Geht Brandenburg nun einen anderen Weg? Zweifel sind angebracht. Mitarbeiterbefragungen, bisweilen auch Vorgesetzten-Mitarbeiter-Gespräch genannt, sind zwar in einigen Ressorts durchgeführt worden, die Ergebnisse allerdings sind in den Schubladen verschwunden. Eine Evaluation steht aus. Die KPM arbeitet nun an einem neuen Konzept. Allerdings bedarf dessen Umsetzung mehr als bisher der Unterstützung der Landesregierung und der durchgängigen Umsetzung in allen Ressorts, sollte diesem Instrument tatsächlich zur Wirksamkeit als nur einem Baustein auf dem Weg zu optimalen Verwaltungsstrukturen und -abläufen verholfen werden. Auch daran wird sich Glaubwürdigkeit zeigen und Vertrauen der Beschäftigten herstellen lassen, wenn endlich deutlich würde, dass es um mehr als nur Stellenabbau geht. Zunächst hat die Landesregierung die Chance vertan, mit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung diesen Anspruch zu untermauern. Sie gewinnt in der gemeinsamen Presseerklärung aus Anlass der Unterzeichnung der neuen Vereinbarung dieser offenbar nur eine positive Seite ab - nämlich das Einverständnis der Gewerkschaften herauszustellen, Arbeitnehmern zuzumuten, im Rahmen von Optimierungsvorhaben niedriger bewertete Arbeitsplätze anzunehmen. Das dies nur die Ultima ratio darstellt, wird geflissentlich unterschlagen.
Bleibt zu hoffen, dass die Verlängerung der Rahmenvereinbarung, die Einflussnahme der Gewerkschaften und ihrer Spitzenverbände, aber auch das Engagement der Personalvertretungen die Landesregierung erkennen lässt, es handelt sich um eine Vereinbarung zur Optimierung der Verwaltung im Sinne von moderner Verwaltung. Dass dies nur mit den Beschäftigten gelingen kann, bleibt dann keine leere Floskel, insbesondere wenn Mitarbeiterbeteiligung als Instrument verstanden wird, um die Lücke zwischen Konzept und Umsetzung von Reformvorhaben zu überbrücken.
[ Heinz-Egon Müller ]
post@brandenburg.dbb.de
30.07.2002

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