Gleiche Chancen für Frauen und Männer?
Die junge Mutter Rosemarie L. und der alleinstehende Lothar S. möchten befördert werden. Wie groß sind die Chancen der jungen Mutter bei gleich guter Leistung und Befähigung wie Lothar S. auf eine angemessene Beurteilung und eine Berücksichtigung bei der anstehenden Beförderungsrunde?
Bestenauslese und Geschlechtsneutralität gehören in der Wahrnehmung der hierfür verantwortlichen Führungskräfte zu den miteinander verknüpften obersten Prinzipien bei der Personalauswahl. Tatsächlich aber lassen sich anhand von empirischen Studien und Analysen in allen Ländern zunehmend offene oder verdeckte Verstöße gegen diese Prinzipien feststellen: "Ihre Missachtung bestimmt den Alltag von Personalpolitik auf nahezu jeder Stufe personalpolitischer Entscheidungen".Zu diesem Ergebnis kommt ein international vergleichendes Forschungsprojekt des Deutschen Jugendinstituts. Nach Einschätzung der dji-Forschungsgruppe führt die Nichtbeachtung der o.a. Kriterien immer wieder neu zum Ausschluss und zu einer beruflichen Diskriminierung von Frauen - selbst dann, wenn diese im Vergleich zu Männern gleich oder besser qualifiziert sind.
Das Institut für Innovationsmanagement und Personalentwicklung der TU Chemnitz (Andrea Fried, Dr. Christof Baitsch und Ralf Wetzel) hebt hierzu hervor, dass sich die vorhandene Geschlechterhierarchie durch ein immer noch typisches Machtgefälle in Beurteilungssituationen weiter verstärkt. An weibliche Beschäftigte werden - so die Kritik - im Vergleich zu Männern andere Massstäbe angelegt: Selektive Wahrnehmungen, Vor-Urteile, gewohnte Schemata und Stereotype verdichten sich unreflektiert zu geschlechterdiskriminierenden Tendenzen.
Schlechtere Beurteilung von Frauen auch im öffentlichen Dienst
Derartige Schlußfolgerungen treffen auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes in Deutschland zu. Zu diesem Ergebnis kommt die Universitätsprofessorin und Expertin Dr. Gertraude Krell. Sie spricht vom Phänomen einer "Aufstiegsdiskriminierung" durch schlechtere Beurteilung und referiert Diskriminierungserfahrungen von Frauen auf der Basis von Untersuchungen im öffentlichen Dienst:
Im Rahmen von Befragungen gaben mehr als die Hälfte, im anderen Falle sogar mehr als zwei Drittel der Frauen an, im Vergleich zu Männern schlechter beurteilt worden zu sein.
MASGF: Sensibilisierung und Gender-Check der Beurteilungsergebnisse
Um die mittelbare Diskriminierung eines Geschlechtes feststellen zu können und hierfür auch Problembewusstsein zu schaffen ist es nach Auffassung der o.a. ExpertInnen erforderlich "die Verteilung der Ergebnisse von Leistungsbeurteilungen und der davon abhängigen Variablen... systematisch zu untersuchen und zu dokumentieren".
Vor diesem Hintergrund hat das Frauenministerium in seiner ressortinternen Handreichung zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift über die dienstliche Beurteilung der BeamtInnen im Landesdienst (BeurtVV) den Punkt "Diskriminierungsfreie Personalbeurteilungen" aufgenommen, mit der Aufforderung an die für Beurteilung und Entwurf Verantwortlichen, sorgfältig darauf zu achten, dass für beide Geschlechter gleiche Bewertungmaßstäbe gelten.
Um eine Benachteiligung von Frauen in der diesjährigen Regelbeurteilungsrunde möglichst auszuschließen, "wird das Personalreferat in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten des MASGF prüfen, ob sich aus den von den Abteilungen vorgelegten Beurteilungsergebnissen nach der Durchführung der Entwerfer/innen-Konferenz Anhaltspunkte für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung ergeben".
EU-Kommission: Aktive Personalpolitik durch konkrete Zielvorgaben
Interessant sind in unserem Zusammenhang auch die Reformmaßnahmen der EU-Kommission: Bis 2006 will sie bei den Beurteilungs-, Einstellungs- und Beförderungsverfahren in ihren Dienstellen für mehr Gleichberechtigung sorgen: durch eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Prüfungs- und Beförderungsausschüssen und die Festlegung von konkreten Zielvorgaben zugunsten der Einstellung und Ernennung von Frauen in Laufbahngruppen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind.
Angesichts der ungleichen Chancen von Männern und Frauen bei der Beurteilung und Übernahme von Führungspositionen vor allem auch im Bereich des öffentlichen Dienstes müssen Politik und Verwaltung auf der strukturellen Ebene verstärkt aktiv werden.Hierzu würde sich eine spezielle Fortbildung zum Thema "Geschlechtergerechte Personalburteilung" für die Führungskräfte der Landesverwaltung anbieten. Im Hinblick auf die vereinbarte Intensivierung der Zusammenarbeit mit Berlin wäre - auch aus ökonomischen Gründen - eine gemeinsame Veranstaltung mit den Führungskräften aus der benachbarten Senatsververwaltung sinnvoll.
[ Marion Lührig ]
marion.luehrig@masgf.brandenburg.de
30.07.2002

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