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Abteilungsreduzierung in den Ministerien und der Staatskanzlei

Am 18. Dezember 2001 hat die Landesregierung beschlossen, die Zahl der Abteilungen in den Ministerien und der Staatskanzlei weiter zu reduzieren. Es wird angestrebt, künftig nur noch 42 Abteilungen gegenüber 54 zu Beginn der Legislaturperiode zu haben. Im Zuge der Zusammenlegung des MELF und MUNR wurden zwei Abteilungen eingespart. Das MdJE und das MBJS haben inzwischen auch ihre Organisationsstruktur um jeweils eine Abteilung verkleinert, so dass die Landesregierung gegenwärtig über 50 Abteilungen verfügt. Am 18. Dezember wurde beschlossen, dass bis Ende 2004 jeweils eine weitere Abteilung im MdF, im MW, im MLUR, in der Staatskanzlei und im MdJE eingespart werden sollen. Darüber hinaus wurde der AVO beauftragt, bis Mitte des Jahres 2002 eine Kabinettvorlage vorzulegen, die aufzeigt, welche drei weiteren Abteilungen eingespart werden können. Mit der Reduzierung der Abteilungen wird die Landesregierung ein Ziel der Koalitionsvereinbarung umsetzen.


10.06.2002