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Tele-/Wohnraumarbeit

Neue Arbeitszeitmodelle und Arbeitsformen haben in den vergangenen Jahren einen immer größeren Stellenwert gewonnen. Sie bieten letztlich nahezu allen Beschäftigten mehr Flexibilität in der Gestaltung ihres beruflichen und privaten Lebens.

Auch in der öffentlichen Verwaltung werden innovative Modelle zunehmend interessanter. Für die Landesverwaltung Brandenburgs befindet sich derzeit ein Einführungskonzept der KPM zur alternierenden Tele-/Wohnraumarbeit in der Abstimmung. Das Konzept sieht einen Wechsel zwischen dem Arbeitsplatz in der Behörde und einem häuslichen Arbeitsplatz vor und bietet damit künftig eine attraktive Variante zu herkömmlichen Arbeitsformen. Telearbeit und Wohnraumarbeit unterscheiden sich nur dadurch, dass bei der Telearbeit der Mitarbeiter mit der Dienststelle durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden ist. Wohnraumarbeit stellt nicht vordergründig auf die Nutzung elektronischer Kommunikation ab, d.h. es ist, soweit das Tätigkeitsprofil dies zulässt, auch Arbeiten im herkömmlichen Sinne möglich (z.B. handschriftliche Ausarbeitungen, Diktate...). Die Möglichkeit einer Kombination von Arbeitsort- und Arbeitszeitflexibilisierung sowie Teilzeitbeschäftigung eröffnet der Landesverwaltung trotz beschlossener umfangreicher Stelleneinsparungen zusätzliche Handlungsspielräume.


Michaela Schubert-Linke ]
michaela.schubert-linke@stk.brandenburg.de

10.06.2002