Aufgaben und ihre Wirkungen
Das "traditionelle" Instrument der Aufgabenkritik soll neu belebt werden, so zumindest der Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards des Landtages. Im November beschlossen die Abgeordneten, dass die Landesregierung gebeten wird, "einen mit einheitlichen Kriterien und Methoden erhobenen Aufgabenkatalog der Landesverwaltung vorzulegen". In den zuständigen Referaten der Ministerien wurde nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass die Vorlage eines solchen Aufgabenkatalogs nur sehr eingeschränkt geeignet ist, die Aufgabenkritik in der Landesverwaltung zu befördern. "Die Vorstellung, man könne nach Vorlage eines solchen Aufgabenkatalogs einfach einen Rotstift nehmen und die eine oder andere Aufgabe streichen, verkennt die Komplexität der Landesverwaltung", so im Ergebnis auch die Verwaltungsabteilungsleiter der Ministerien.
Allerdings wird mit dieser Feststellung das Grundanliegen, die Aufgaben der Landesverwaltung und die Art und Weise ihrer Wahrnehmung kritisch zu hinterfragen, nicht in Abrede gestellt. Das Innen-, das Infrastruktur- und Raumordnungs- sowie das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium haben erst in jüngster Zeit umfassende aufgabenkritische Prozesse eingeleitet, auch um Arbeitsverdichtungen für ihren Beschäftigten wegen des laufenden Personalabbaus zu vermeiden. Im Hinblick auf diese Prozesse wurde deutlich, dass Aufgabenkritik ohne eine Betrachtung der Wirkungen nicht denkbar ist. Wer Aufgaben streichen oder straffer organisieren will, muss sich insbesondere mit den aktuellen Wirkungen auf die Adressaten und die Allgemeinheit auseinander setzen, die sich zwangsläufig ändern, wenn die Aufgabe nicht mehr wahrgenommen wird oder die Ressourcen reduziert werden. Auch die Abgeordneten im Landtag dürfen nicht vergessen, dass die Landesverwaltung keine "wirkungslosen" Aufgaben wahrnimmt. Die Entscheidung, auf welche Wirkungen verzichtet werden kann, ist in letzter Konsequenz eine politische Fragestellung.
Das von der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung und Personalmanagement (SVP) vorgelegte Konzept, das nach dem Willen der Amtschefs nun der Aufgabenerfassung zugrunde gelegt wird, sieht vor, dass alle Aufgaben einschließlich ihrer Wirkungsseite erfasst werden. Eine Aufgabendatenbank wurde programmiert, die künftig von allen Mitarbeitern, die Zugang zum Landesverwaltungsnetz haben, eingesehen werden kann. Die Erhebung erfolgt in einer solchen Art und Weise, dass einerseits Informationen zu den noch bestehenden rechtlichen Gestaltungsspielräumen ("Was können wir überhaupt noch ändern?") und zum Spezialisierungsgrad der Landesverwaltung und andererseits Strukturdaten zu den Adressaten ("Für wen werden wir tätig?") und den Wirkungen erhoben werden. Im Ergebnis soll auch dem Parlament aufgezeigt werden können, dass "Landesverwaltung nicht gleich Landesverwaltung" ist, oder anders ausgedrückt, "die Mitarbeiter wegen ihrer Spezialkenntnisse nicht einfach ausgetauscht werden können". Auch wird deutlich werden, wo die Schwerpunktsetzung bei den angestrebten Wirkungen zu sehen ist. Nicht nur die Kollegen aus dem Wirtschaftsressorts werden ihre Hauptwirkrichtung in der Wirtschaftsförderung sehen, sondern auch andere Aufgaben - vielleicht nicht mit höchster Priorität - zielen auf vergleichbare Wirkungen ab. Ob diese auch gemessen werden (können), ist eine andere Frage.
lutz.pahlke@mdf.brandenburg.de
30.04.2007

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