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Landesregierung gibt Startsignal für Arbeiten an einer umfassenden Dienstrechtsreform

Über die möglichen Konsequenzen der Föderalismusreform für das Recht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Brandenburg wurde in format_B schon wiederholt berichtet. Nunmehr hat die Landesregierung von Brandenburg auf ihrer Kabinettsitzung am 23. Januar 2007 den Beschluss gefasst, eine umfassende Dienstrechtsreform vorzubereiten. Worum es konkret geht: Durch die Grundgesetzänderung im vergangenen Jahr ist die Verantwortungsgrenze zwischen dem Bund und den Ländern unter anderem auch im Dienst- und Beamtenrecht neu definiert worden. Im Bundestag wird derzeit in zweiter Lesung ein Entwurf für ein Beamtenstatusgesetz beraten, durch das wesentliche Statusrechte und -pflichten der Landes- und Kommunalbeamten geregelt werden sollen. Es ersetzt das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz. Aufgrund von Öffnungsklauseln werden einige statusrechtliche Angelegenheiten, wie z.B. Abordnungen und Versetzungen innerhalb von Brandenburg, der Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze, Einzelheiten bezüglich der Genehmigung von Nebentätigkeiten, der Teilzeitbeschäftigung, des Erholungs- und Sonderurlaubs oder auch des Personalaktenrechts, unmittelbar durch den Landesgesetzgeber zu regeln sein. Außerdem kann das Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie das Laufbahnrecht jetzt durch die Landesgesetzgeber in eigener Verantwortung geregelt werden.

Da nunmehr weitgehend feststeht, in welchen Bereichen im Dienst- und Beamtenrecht die Entscheidungszuständigkeit und Gestaltungsmöglichkeit beim Landesgesetzgeber liegt, hat die Landesregierung in Brandenburg beschlossen, eigene landesrechtliche Reformen auf den Weg zu bringen.

Es wird aber von den Verantwortlichen betont, dass die Landesregierung noch keine fertigen Entwürfe für eine Dienstrechtsreform in der Schublade hat. Vielmehr geht es zunächst darum, einen Denk- und Diskussionsprozess in Gang zu setzen. Dabei sollen die Gesetze und Verordnungen nicht unabhängig von einander betrachtet werden, sondern an einheitlichen Maßstäben gemessen werden, weshalb die Landesregierung sich auf eine ressortübergreifende Zusammenarbeit geeinigt hat. Ein vom Kabinett eingesetzter Lenkungsausschuss, dem die Staatssekretäre von Ressorts der Landesregierung angehören (MI, MdF, MdJ, MWFK, MBJS), in denen insbesondere viele Beamte oder Richter tätig sind, soll dem Kabinett im Ergebnis dieses Diskussionsprozesses Eckpunkte für die Dienstrechtsreform vorlegen. Geleitet wird das Gremium von Innenstaatssekretär Hohnen.

Dem Lenkungsausschuss werden ressortübergreifend besetzte Arbeitsgruppen zuarbeiten. Koordiniert werden die Reformarbeiten von einer zentralen Projektgruppe. Die Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände, sind eingeladen, sich in die Arbeit für die Reform einzubringen. Insgesamt wird eine größtmögliche Transparenz bei der Reformarbeit angestrebt.

Wie es im Kabinettbeschluss heißt, soll es das Ziel sein, dass auf der Basis der Eckpunkte dann entsprechende Gesetzentwürfe erarbeitet werden können, damit diese noch während der laufenden Legislaturperiode vom Landtag beschlossen werden können.

Dr. Michael Förster, Ministerium des Innern


30.04.2007