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Umsetzung TV-L

Derzeit ist die Frage der Umsetzung der Öffnungsklausel zum Leistungsentgelt nach TV-L noch in einem Diskussionsprozess zwischen den Ländern. Ob und wann evtl. bezirkliche Tarifverhandlungen in Brandenburg aufgenommen werden, steht daher noch nicht fest. Auch die Frage der Leistungsbemessung wäre in konkreten Tarifverhandlungen auszuhandeln. Der Bund hat auf der Grundlage des TVöD einen Tarifvertrag zur Leistungsbezahlung abgeschlossen. Ob und inwieweit dieser Tarifvertrag Vorbild für eine entsprechende Landesregelung sein kann, wird zu prüfen sein.


30.04.2007