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Bürokratieabbau: Das Standardkostenmodell auf die Bauordnung angewendet

Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung beteiligte sich am Projekt "Bürokratiekostenmessung". Thema: Die brandenburgische Bauordnung.

Gefragt war, welche Kosten bei Unternehmen tatsächlich entstehen, wenn sie administrative Anforderungen im Zusammenhang mit der Bauordnung erfüllen. Dabei ging es nicht um Verwaltungsgebühren und auch nicht um die Baukosten, sondern um die Kosten für die Erfüllung so genannter Informationspflichten gegenüber den Bauaufsichtsbehörden: Was kostet ein Bauantrag, eine Baubeginnsanzeige, eine Fertigstellungsanzeige? Vor dem Hintergrund der zukünftigen Evaluierung der Brandenburgischen Bauordnung sollte dies auch Hinweise auf Potenziale für eine Senkung der Bürokratiekosten bei den Unternehmen bringen.

Ein Beispiel: Eine administrative Aktivität, etwa die Erhebung bestimmter statistischer Daten, dauert in einem durchschnittlich effizient arbeitenden Unternehmen drei Stunden, der Stundenlohn des Beschäftigten, der sie ausübt, beträgt zehn Euro. Die Aktivität kostet also 30 Euro. Wenn die Datenanforderung sich auf 100.000 Unternehmen bezieht, die jeweils zweimal jährlich die Verpflichtung ausführen müssen, betragen die jährlichen Gesamtkosten der Aktivität sechs Millionen Euro.

Das Modell der Standardkostenmessung (SKM) wurde in den Niederlanden entwickelt. Ziel ist es, die in einzelnen Unternehmen anfallenden "administrativen Lasten" zu definieren und zu beziffern, um sie anschließend abzubauen. Als administrative Lasten gelten zum Beispiel anfallende Kosten, um Statistik-, Buchführungs-, Dokumentationsund Nachweispflichten zu erfüllen.

Das Modellvorhaben wird unter Federführung der Bertelsmann Stiftung in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Baden-Württemberg durchgeführt.

Ergebnis für das Land Brandenburg:

Da die SKM-Methode auf die Wirtschaft (Unternehmen) ausgerichtet ist, haben die Messergebnisse als Steuerungselemente einer "besseren Gesetzgebung" eine Relevanz nur für diese eingegrenzte Gruppe. Die Landesbauordnung richtet sich vor allem an den Bauherrn und an die am Bau Beteiligten. Private Bauherrn aber auch Gewerbetreibende bauen in der Regel einmal, so dass wiederkehrende Informationspflichten nicht anfallen. Unternehmer sind nur eine Teilmenge des Adressatenkreises und im Hinblick auf die Untersuchung nur relevant, soweit sie eine Vielzahl von Gebäuden errichten, wie Bauträgerinnen oder Wohnungsbaugesellschaften. Auch hat sich herausgestellt, dass sich die "administrativen Lasten" bei der Bauordnung im Wesentlichen auf die Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen für eine Baugenehmigung beschränken und regelmäßige Berichtspflichten nicht bestehen. Es bleibt daher abzuwarten, welchen Ertrag das Ergebnis zur Bürokratiekostenmessung bringen wird und ob eine Weiterführung des Projektes zur Bürokratiekostenmessung anderer Gesetze unter dem Gesichtspunkt der Kosten-Nutzen-Relation sinnvoll ist.

ruediger.schulz@mir.brandenburg.de


18.12.2006