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Föderalismusreform

In der letzten Ausgabe von format B wurde über die möglichen Folgen im Beamtenrecht berichtet, wenn die angestrebte Föderalismusreform tatsächlich zustande kommt. Nunmehr haben der Bundestag und der Bundesrat tatsächlich die weit reichenden Grundgesetzänderungen beschlossen, sodass diese wahrscheinlich schon in diesen Wochen in Kraft treten werden.

Da damit auch die sog. Rahmenrechtskompetenz des Bundes im Beamtenrecht entfällt, hat sich das Bundesinnenministerium schon an die Arbeit gemacht und einen Entwurf für ein sog. Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) erarbeitet. Dieses Gesetz soll das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ersetzen und die Statusrechte und -pflichten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts unmittelbar regeln.

Dabei lässt sich dem Entwurf die Tendenz entnehmen, dass der Bund nur äußerst sparsam von der ihm verbliebenen Gesetzgebungskompetenz im Beamtenrecht Gebrauch machen möchte und deshalb in dem Gesetz nur die wesentlichen beamtenrechtlichen Kernbereiche des Dienstrechts unmittelbar regeln möchte, um eine einheitliche Anwendung des Dienstrechts zu gewährleisten und insbesondere eine bundesweite Mobilität der Beamtinnen und Beamten (bei Dienstherrenwechsel) auch in Zukunft zu sichern. Damit verbleibt den Ländern in allen anderen Bereichen des sog. Statusrechts der Beamten eine eigene Rechtssetzungskompetenz, die sie ausfüllen können, ohne dabei, wie bisher, an Vorgaben eines Bundesrahmenrechtsgesetzes gebunden zu sein.

Gegenwärtig wird der Entwurf für das Beamtenstatusgesetz noch mit den Ländern abgestimmt, da am Ende auch der Bundesrat zustimmen muss. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist entgegen ersten Verlautbarungen voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.

Dr. Michael Förster,
MI


08.12.2006