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Fachausbildung in fortgeschrittenem Alter

Das MdF hat interessierten Beschäftigten im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV), im Hinblick auf die Schließung der Nebenstelle am Dienstort Frankfurt Oder, eine Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz angeboten. Sieben weitere Kollegen haben neben mir diese Chance ergriffen.

Die Fachausbildung ist auf Berufsanfänger bzw. junge Leute mit wenig Berufserfahrung zugeschnitten. Trotzdem entschlossen wir uns, die einjährige Einweisungszeit in einem Finanzamt und die begleitenden Studien an der Bundesfinanzakademie zu durchlaufen. Neben der Möglichkeit, künftig wohnortnah zu arbeiten, reizte auch der Gedanke an einen beruflichen Neubeginn.

Natürlich hatten wir auch Zweifel: Werden wir den fachlichen Anforderungen gewachsen sein? Können wir mit den jungen Teilnehmern aus den anderen Bundesländern bei der Bewältigung des Lernpensums mithalten? Wird trotz des Altersunterschieds ein freundschaftlich kollegialer Umgang möglich werden? Werden uns die Mitarbeiter in den Finanzämtern als Vorgesetzte und Kollegen akzeptieren oder gar als Konkurrenten oder bevorzugte Quereinsteiger empfinden?

Nach unseren bisherigen Erfahrungen stellt vor allem die Bewältigung des Steuerrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete die größte Herausforderung für uns dar. Insbesondere im direkten Vergleich mit den jungen Kollegen, die ihr Studium in dieser Fachrichtung soeben absolviert haben, wird deutlich, dass wir noch viel zu tun haben. Dieser Wissensvorsprung stand einer offenen und herzlichen Atmosphäre in der Gruppe jedoch bislang nicht entgegen. Ebenso angenehm empfanden wir auch den Empfang und die Einweisung in den Finanzämtern. Die Kollegen bemühten sich sehr, uns in dieser kurzen Zeit ein Maximum an Wissenswertem über ihre Aufgaben zu vermitteln.

Für den weiteren Ablauf unserer Einweisungszeit wünschen wir uns, möglichst bald unseren künftigen Einsatzort und die geplante Verwendung zu erfahren. So wären wir in der Lage, Schwerpunkte beim weiteren Erlernen des Steuerrechts zu setzen.


Norbert Brettholle,
Finanzamt Oranienburg


08.12.2006