Forstarbeiter zur Polizei
Im Interesse der gesamten Landesverwaltung wurde zum Abbau von bestehenden Personalüberhängen in der Landesforstverwaltung zwischen dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium des Innern und dem Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vereinbart, bis zu insgesamt 50 Beschäftigten anteilig in den Einstellungsjahrgängen 2007, 2008 und 2009 die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst zu ermöglichen.
Sie müssen natürlich die Voraussetzungen nach dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) sowie nach der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung der Polizei - LVPol) erfüllen und folglich - abgesehen von der erforderlichen Schul- und Berufsausbildung - insbesondere polizeidiensttauglich und für den mittleren Polizeivollzugsdienst geeignet sein. Zum Nachweis ihrer Eignung unterziehen sich die Beschäftigten dem Auswahlverfahren, das generell für alle Bewerber für den mittleren Polizeivollzugsdienst vorgesehen ist. Es besteht aus einem psychologischen Messverfahren, einem Diktat, einer Diskussionsrunde, einem Einzelgespräch sowie einem Sporttest und einer polizeiärztlichen Untersuchung.Durch Vertreter des Werbe- und Auswahldienstes der Fachhochschule der Polizei und des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz wurden die in Frage kommenden Mitarbeiter kürzlich über die Ausbildung informiert. Um die Attraktivität dieser perspektivischen Beschäftigung zu verdeutlichen, werden in den nächsten Wochen vertiefende Gespräche mit allen potenziellen Interessenten geführt.
Die ausgewählten Bewerber sollen erstmals ab Oktober 2007 an der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg an der zweieinhalbjährigen Ausbildung teilnehmen. Nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung erwartet sie - wie auch die sonstigen Polizeimeisteranwärter - zunächst eine interessante Verwendung bei der Landeseinsatzeinheit. Die sich daran anschließende Tätigkeit richtet sich nach dem bestehenden Personalbedarf, wobei grundsätzlich ein Einsatz in allen Bereichen des Polizeivollzugsdienstes, wie z.B. im Wach- und Wechseldienst, bei der Kriminalpolizei, bei der Autobahnpolizei oder bei der Wasserschutzpolizei etc. in Betracht kommt. Damit bieten sich für die ehemaligen Beschäftigten der Landesforstverwaltung in der Polizei ein weites Feld von Möglichkeiten und eine interessante Perspektive für die Zukunft.
Anja Germer, MI Antje Elsholz, MLUV
08.12.2006

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