Zuerst von Innen, dann von Außen!
Den beschlossenen Abbau von Stellen in der Landesverwaltung sozialverträglich umzusetzen - dies ressortübergreifend zu unterstützen, ist wesentliche Aufgabe der Koordinierungsstelle für Personalmanagement (KPM), Teil der Stabsstelle beim Ministerium der Finanzen. Freiwerdende Stellen können daher seit geraumer Zeit nur nach strengen Regularien mit externen Bewerbern besetzt werden.
Vorrangig sind unsere eigenen Beschäftigten, gerade diejenigen, die von Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung betroffen sind, aufgefordert, sich flexibel zu zeigen, sich eigeninitiativ auf freie Stellen zu bewerben. Mobilität und Flexibilität werden von der KPM gefördert und gefordert. Beschäftigungssicherung und Personalentwicklung gehen dabei Hand in Hand. Flexible Beschäftigte erhalten nicht zuletzt mehr Chancen, sich beruflich weiterzuentwickeln.
Die vom Kabinett des Landes Brandenburg novellierte Richtlinie zur Besetzung von Stellen (StbRL) enthält die erforderlichen Regelungen, diesen Prozess zu unterstützen. Sie sieht ein so genanntes Stufenverfahren für die Besetzung freier Stellen vor.
Alles in allem ein Procedere, dass Beschäftigten in unserer Landesverwaltung Chancen eröffnet, aber auch Eigeninitiative fordert.
Stufen nach der Stellenbesetzungsrichtlinie
Ressortinterne Besetzung bzw. Meldung der freien Stelle an KPM
Stufe 2:Landesverwaltungsinterne Ausschreibung durch KPM; gleichzeitig Information an Überhangpersonal und Rotationswillige, für die die freie Stelle in Betracht kommt
Stufe 3:KPM gibt Stelle zur öffentlichen Ausschreibung und externen Besetzung frei, wenn interne Besetzung nachvollziehbar nicht möglich ist
08.12.2006

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