Alte Zöpfe abschneiden
Die Personalüberhangproblematik ist kein neues Phänomen, auch in unserer Verwaltung nicht. Sie hat sich allerdings in letzter Zeit verschärft. Nur eine Neugestaltung des Personalmanagements kann dieses Problem lösen. Notwendige Stellenreduzierungen zu akzeptieren, gleichwohl Chancen dieser Veränderung zu nutzen, dies stellt den Zielrahmen des Neuen Managements dar. Es geht also darum, zu erkennen, dass ein Loslassen vom Gewohnten zu einer besseren Situation für jeden Einzelnen führen kann.
Angestrebt wird eine einheitliche, vor allem verbindliche Vorgehensweise im Umgang mit Überhangpersonal. Ein "aktives Vermittlungsverfahren" wird gegenwärtig für diejenigen Beschäftigen, die sich im Überhang befinden, als Alternative zur Gründung einer Überhangbehörde diskutiert. In der Praxis sollen die von Modernisierungsmaßnahmen betroffenen Beschäftigten nicht erst umgesetzt werden, wenn Bedarf in einem anderen Bereich entstanden ist, sondern bereits, wenn künftiger Bedarf absehbar wird. Zeitliche Überlappungen stellen so eine fundierte Einarbeitung bzw. Qualifizierung am Arbeitsplatz sicher. Dieses Vorgehen gibt dem Einzelnen mehr Sicherheit und hilft, die Schwellenangst vor der Ausübung einer neuen Tätigkeit zu überwinden. Ein neues Personalmanagement, z. B. in Bezug auf die Ausschreibungspraxis, käme der Qualität der Verwaltung zugute und bietet nicht zuletzt verbesserte Chancen für die Beschäftigten, sich zu verändern. Personalentwicklung läuft in erster Linie über Chancen. Konkret bedeutet dies zum einen, dass künftig alle Stellen sofort landesverwaltungsintern ausgeschrieben werden. Zum anderen sollen Anforderungsprofile nicht zu eng begrenzt werden. Alle Chancen werden allen Beschäftigten ressortübergreifend zugänglich gemacht. Auch wird der Abbau von Umsetzungshindernissen diskutiert. Dazu gehört beispielsweise die Änderung der Laufbahnverordnung. Ein Wechsel aus dem technischen in den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst wäre dann realisierbar. Eine weitere Chance für Überhangpersonal. Über diese allgemeinen Veränderungen hinaus könnten künftig auf freiwilliger Basis Vereinbarungen zwischen dem Ministerium der Finanzen und den einzelnen Ressorts abgeschlossen werden, mit dem Ziel, den weiteren Modernisierungsprozess unserer Verwaltung zu beschleunigen. Qualifikationsbedarfe könnten, wo diese erkennbar werden, auf diese Weise rechtzeitig gedeckt werden. Einstellungskorridore für Nachwuchskräfte sollten, soweit vertretbar, ebenfalls Ziel dieser Vereinbarungen sein. Betroffene Ressorts, bei denen die Einsparziele nicht allein durch Altersabgänge und Fluktuation erreicht werden können, müssten indes nun zeitnah zur Tat schreiten, sich mit der Identifikation von Überhangkräften zu befassen. Zusätzlich können solche Vereinbarungen Absprachen zu weiteren Modernisierungsprojekten enthalten. Alles in allem eine Chance für mehr Planungssicherheit.
michaela.schubert@mdf.brandenburg.de
08.12.2006

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