Zielvereinbarungen in der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg
„Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg“ Lao Tse
Mit der Einführung des Neuen Steuerungsinstruments „Controlling/Kontraktmanagement“ in allen Finanzämtern des Landes Brandenburg leistet die Steuerverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung. Neue Steuerungsinstrumente sind erforderlich, um die gewachsenen Anforderungen an die Verwaltung zu bewältigen. So gilt es, die immer komplexer werdende Steuergesetzgebung fachlich zu beherrschen und mit knapper werdenden Personal- und Sachmitteln zu vollziehen. Dabei sollen auch im Interesse einer funktionierenden Verwaltung der Service für den Bürger und das Ansehen der Steuerverwaltung verbessert sowie die Belange der Bediensteten im Hinblick auf ein bedarfsgerechtes und motivierendes Arbeitsumfeld berücksichtigt werden.
Zukünftig wird daher ab 2006 jedes der 17 Festsetzungsfinanzämter mit dem Ministerium der Finanzen jährliche Zielvereinbarungen abschließen. Diese sind Teil des Kontraktes, der die Finanzämter zu bestimmten individuell ausgehandelten Leistungen und das Ministerium der Finanzen zur Erbringung der erforderlichen Ressourcen und Serviceleistungen verpflichtet.Im Jahre 1999 begann die Steuerverwaltung - entsprechend den Zielen der Landesregierung, die Verwaltungsabläufe und Strukturen mithilfe neuer Steuerungselemente zu modernisieren - das Projekt Controlling / Kontraktmanagement zu entwickeln. Im Unterschied zum bisherigen reinen Benchmarking, stellt Controlling / Kontraktmanagement darauf ab, allgemeine Verwaltungsziele zu definieren, individuelle Einzelziele entsprechend der Leistungspotenziale für jedes Finanzamt festzulegen und mit einem automatisierten Berichtswesen auf der Basis eines Data-Warehouse (Datenbasis Controlling [DaBaC]) die Zielerreichung abzubilden. Über den reinen Soll/Ist- Vergleich hinaus enthält das IT-System zusätzliche Analysewerte, die als Führungsinformation dienen. Soweit möglich werden alle Kennzahlen monatlich bereitgestellt. Bei kritischen Zielabweichungen kann so in den laufenden Arbeitsprozess steuernd eingegriffen werden.
Der Zielvereinbarungsprozess zwischen den Finanzämtern und dem Ministerium der Finanzen verläuft EDV-gestützt im klassischen „top down“ (strategische Zielsetzung von oben) und „bottom up“ (Ausfüllen der Ziele von unten). Das Ministerium der Finanzen legt die strategischen Ziele fest, indem die steuerfachlichen Interessen gebündelt und Prioritäten für alle Finanzämter festgelegt und im Verhandlungsweg individuell für jedes Finanzamt fixiert werden.
Als wesentliche Vorteile des Projekts gegenüber dem bisher praktizierten Benchmarking wurde in den vier Pilotfinanzämtern besonders die Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen und Leistungspotenziale der Finanzämter bei der Zielplanung hervorgehoben. Die im Wege des partnerschaftlichen Austausches ausgehandelten Ziele schaffen Transparenz und Verlässlichkeit. Die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert und führt zur Übernahme der Ergebnisverantwortung. Im Vordergrund steht nicht die Kontrolle durch das Ministerium der Finanzen, sondern die Selbststeuerung durch die Finanzämter.
[ Anette Wagner ]
anette.wagner@mdf.brandenburg.de
18.01.2006

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