Reform des Föderalismus
Interview mit Matthias Platzeck, Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Herr Ministerpräsident, zunächst herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl zum Vorsitzenden der SPD. Sie sind mit der Übernahme dieses Amtes in kürzester Zeit deutschlandweit bekannt geworden und wurden sofort in die Pflicht genommen. Im Koalitionsvertrag, der auch Ihre Unterschrift trägt, ist die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung als Zielstellung der neuen Bundesregierung fest geschrieben. Wir möchten wissen, wie Sie in Ihrer Funktion als Ministerpräsident die geplante Föderalismusreform und mögliche Auswirkungen auf das Land einschätzen.
Welches Interesse hat Brandenburg an der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung?
Die langwierigen und störanfälligen politischen Prozesse in Deutschland machen auch Brandenburg zu schaffen. Die Landespolitik und ebenso die Kommunen, die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg sind davon betroffen. Es mangelt an Transparenz, an Flexibilität, an Bürgernähe. An der Entflechtung von Zuständigkeiten und Verantwortung im politischen System haben wir deshalb großes Interesse. Wir haben dabei kein Problem mit Verantwortung und Entscheidungskompetenzen des Bundes für nationale Aufgaben, die zentral einfach effizienter wahrgenommen werden können. Aber Brandenburg befürwortet auch mehr Autonomie und Eigenverantwortung der Länder, weil wir in vielen Politikfeldern auf die Kräfte vor Ort setzen. Deren Entfaltung darf nicht dadurch gehemmt werden, dass sich notwendige Gesetzgebungsverfahren verlängern und man erst im Vermittlungsausschuss mühsam zu Ergebnissen kommt.
Sind Sie zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis zur Föderalismusreform?
Der ganze Koalitionsvertrag ist ein Kompromiss und auch die Föderalismusreform wird nur als Ergebnis eines konstruktiven und zielorientierten Zusammenwirkens zwischen Bund und Ländern Wirklichkeit werden. Unter den gegebenen Umständen bin ich durchaus zufrieden, dass ein achtbarer Kompromiss gefunden wurde. Wunschlos glücklich bin ich mit dem Verhandlungsergebnis naturgemäß nicht.
Welche Auswirkungen hat die Reform auf Brandenburg?
Mit der Reform werden die Zuständigkeiten von Bund und Ländern klarer getrennt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird erweitert. Das eröffnet Brandenburg - wie den anderen Bundesländern – bessere Möglichkeiten, ein besonderes Profil zu entwickeln, schneller und flexibler auf Veränderungen zu reagieren und bürgernahe, an den regionalen Gegebenheiten ausgerichtete Lösungen zu finden. Zugleich wird die Verfassungsreform aber auch den Wettbewerb zwischen den Ländern verstärken. Darüber müssen wir uns im Klaren sein: Brandenburg muss sich zunehmend auch mit den finanz- und wirtschaftsstarken west- und süddeutschen Ländern messen. Daran führt kein Weg vorbei. Dies gilt besonders im Hochschulbereich, wo sich der Bund im Laufe der nächsten Jahre inhaltlich, aber auch finanziell schrittweise zurück ziehen wird. Wie groß die Herausforderungen auf diesem Gebiet sind, zeigt der bundesweite Wettbewerb im Rahmen der Exzellenzinitiative. Aber auch bei der wirtschaftlichen Entwicklung muss Brandenburg deutlich zulegen.
Im Übrigen haben wir – ein wichtiger Verhandlungserfolg – für die nächsten Jahre finanzielle Planungssicherheit: Die Vereinbarungen aus dem bis 2019 laufenden Solidarpakt II bleiben unberührt. Zudem sind die bisherigen Finanzmittel des Bundes für die Länder in zentralen Bereichen bis 2013 gesichert. Ein Ruhekissen ist das aber nicht, vielmehr die Verpflichtung, das Geld so einzusetzen, dass wir bald aus eigener Kraft unsere Zukunft gestalten können.
16.01.2006

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