Gemeinsames Mahngericht mit Berlin
Ab dem 1. Juli 2006 werden auch die Mahnverfahren aus Brandenburg automatisiert bearbeitet werden. Ermöglicht wird dies durch die Einrichtung eines Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg am Amtsgericht Wedding. Dort werden schon seit Jahren die Berliner Mahnverfahren in einem automatisierten Verfahren zentral bearbeitet. Ab dem 1. Juli 2006 ist das Gericht dann auch für die Brandenburger Mahnverfahren zuständig, die bislang konventionell und dezentral bearbeitet werden. Es wird erwartet, dass sich die Zusammenlegung positiv auf die Wirtschaft auswirkt, da Unternehmer dann schneller einen vollstreckbaren Titel erhalten.Geregelt ist die Einrichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg in einem Staatsvertrag, der bereits von den beiden Länderregierungen gebilligt worden ist. In Kraft tritt der Staatsvertrag jedoch erst, wenn die Landesparlamente von Berlin und Brandenburg ihm zugestimmt haben.
Beide Länder erbringen durch die Einrichtung des gemeinsamen Mahngerichts einen weiteren Beitrag zu einer modernen, effizienten und bürgerfreundlichen Justiz.
16.01.2006

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