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Am 1. Dezember 2005 trat die Novellierung der Richtlinie des Landes Brandenburg zur Besetzung von Stellen (StbRL) in Kraft

Im Interesse einer schnelleren Stellenbesetzung erfolgen die Stellenvermittlung durch die KPM und die landesverwaltungsinterne Stellenausschreibung künftig zeitgleich. Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeführt, die ressortinterne und die landesverwaltungsinterne Stellenausschreibung zeitgleich durchzuführen.

Die aufgenommene Bonusregelung für Umschulungs-, Qualifizierungs- und Einarbeitungsmaßnahmen dient als Anreiz zur schnelleren Vermittlung von Überhangpersonal. Des Weiteren werden die Ressorts/Dienststellen mit der novellierten Fassung der StbRL verpflichtet, ihre Personalüberhänge zu identifizieren und die Beschäftigten auszuwählen, die der KPM zur Vermittlung gemeldet werden.


16.01.2006