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Geschäftsverteilung der Landesregierung

Nach langer redaktioneller Besinnungsphase sind die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden für die vierte Legislaturperiode jetzt bekannt gemacht worden (GVBl. II, Nr. 14 vom 13.06.2005, S. 265).
Der sogenannte Organisationserlass des Ministerpräsidenten wurde vollständig neu und erheblich schlanker gefasst. Er nennt in der nun veröffentlichten Fassung überwiegend nur noch Politikfelder soweit nicht Einzelangaben zur Klarstellung und Abgrenzung erforderlich sind.
Link zum Geschäftsverteilungsplan


13.10.2005