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Innenminister bestellt Beauftragten für Dienstrechtsreform

Der Minister des Innern beabsichtigt, die Dienstrechtsreform mit Nachdruck voranzubringen. Zu diesem Zweck hat er zum 1. November 2004 den bisherigen Leiter der Z-Abteilung, Herrn Dr. Michael Muth, zum „Beauftragten des Innenministers des Landes Brandenburg für die Reform des öffentlichen Dienstrechts in Bund und Ländern“ bestellt.

In Anlehnung an eine vergleichbare Regelung im Land Nordrhein-Westfalen hat der Beauftragte insbesondere die Aufgabe, als Vertreter des Landes Brandenburg gemeinsam mit dem Bund und den übrigen Bundesländern Ziele und Handlungsempfehlungen zur Fortführung der Reform des öffentlichen Dienstrechts zu entwickeln. Die Tätigkeit ist befristet bis zum 15. Mai 2007. Bis dahin soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden.

Innenminister Jörg Schönbohm will mit dem neuen Amt die außerordentlich große Bedeutung der Reform des öffentlichen Dienstrechts auch für das Land Brandenburg herausstellen. Angesichts der steigenden Personalkosten sind nach seiner Auffassung Veränderungen insbesondere auch im Beamtenrecht erforderlich. Dabei soll allerdings die Stabilität des Staatswesens, das wesentlich von der Qualität und der neutralen Ausrichtung des öffentlichen Dienstes abhängt, erhalten werden.


28.12.2004