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Globalsummensteuerung - Wundermittel bei der Haushaltskonsolidierung

Kommentar
Persönlicher Beitrag von Ulrich Kühne, Vorsitzender des Bezirkspersonalrates (Land) bei der OFD Cottbus

Das Land Brandenburg hat sich mit der Aufgabenstellung zur Verwaltungsoptimierung ein sehr hohes Ziel gesetzt, das durchaus die grundsätzliche Zustimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter findet.

Diese Zustimmung wird aber immer verhaltener und schwindet letztendlich, wo diese Aufgabe sich nur auf den Abbau von 8000 Stellen innerhalb der Landesverwaltung reduziert und es somit nur noch um die Frage geht, welche Stellen wo und in welchem Umfang abgebaut werden müssen. Und wenn unsere Kolleginnen und Kollegen dann noch aus der Presse entnehmen müssen, dass bis 2006 weitere 1270 Stellen gestrichen werden sollen und dazu schon eine "Liste" mit weiteren Projekten der Verwaltungsmodernisierung existiert, ist doch wohl Verständnis kaum noch zu erwarten.

Vorstellungen, dass verkrustete und komplizierte oder umständliche Verwaltungsverfahren nunmehr unter breiter Mitwirkung der Beschäftigten handhabbarer, rationeller und bürgerorientierter gestaltet werden, platzen mittlerweile wie Seifenblasen.
Die Haushaltskonsolidierung, unter anderem notwendig wegen der defizitären Situation in Folge der Misswirtschaft in der LEG, ist das Damoklesschwert bei der konkreten Umsetzung der Verwaltungsoptimierung.
Nunmehr geht das MdF davon aus, dass die Budgetierung und die Globalsummensteuerung das Heilmittel sind, über das man Rücklagen in "nennenswerter" Höhe erzielen kann.

Wie sieht die Wirklichkeit aus?
Näher betrachtet, stellt sich die Globalsummensteuerung als Minderausgabenfestlegung nach Rasenmähermethode dar. Gleichzeitig hat man im Haushaltsplanansatz das System der Personalkostendeckelung angewendet. Im Klartext bedeutet das, man hat die Ist-Kosten per 31.10. des Jahres auf den 31.12. prognostiziert, die Globalminderausgaben abgezogen und fertig war der "Plan" für das nächste und die nachfolgenden Jahre.
Mögliche Tariferhöhungen, Besoldungserhöhungen, die Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub, strukturelle und organisatorische Veränderungen spiegeln sich ggf. nur im allgemeinen Einzelplan 20 (z. B. bei den Personalverstärkungsmitteln) wider.
Ich meine, jedem betriebswirtschaftlich denkenden Beschäftigten müssten spätestens hier die Haare zu Berge stehen.

Schaut man sich die "Budgetierung" an, fällt es schon schwer, dafür Verständnis aufzubringen. Der Budget-Verantwortliche sitzt nämlich im MdF und bestimmt, ob etwas möglich ist oder (meistens leider) nicht.

Nun noch ein Wort zur Rücklagenbildung:
Aus Sicht der Beschäftigten der Finanzverwaltung heißt Rücklagenbildung, dass Mittel, die z. B. für die Motivation der Beschäftigten (Höhergruppierungen, Beförderungen, Leistungsanreize) zur Verfügung stehen müssten, nicht sofort abrufbar sind. Das "Tempo" der Beförderungen in der Finanzverwaltung führt aus jetziger Sicht dazu, dass die Beamten erst in ca. 60 Jahren die Wertigkeit ihres jetzt schon besetzten Dienstpostens haben werden.

Hier schließt sich der Kreis einer aktiven Einbeziehung der Beschäftigten in die vor uns liegenden Aufgaben der Verwaltungsmodernisierung. Der Wille der Landesregierung, die Beschäftigten aktiv einzubeziehen, heißt, mit den Beschäftigten zu arbeiten, heißt aber auch, für die Beschäftigten etwas zu tun. Es fehlt da noch einiges an eigentlich Selbstverständlichem, wie etwa eine Regelung zum "Behördlichen Vorschlagswesen".
Oder heißt es auch hier, dass es nichts kosten darf?
Ich könnte mir auch einen "Ideenwettbewerb" vorstellen, der zentral ins Leben gerufen wird.
Möglichkeiten gibt es viele, sich einbringen zu können.
Wundermittel gibt es keine, doch meines Erachtens viele schlummernde Gedanken und Vorschläge.

Die Landesregierung ist aufgefordert, endlich die Realität anzuerkennen und Flagge zu zeigen, um die Verwaltungsmodernisierung zum Erfolg zu führen.


Ulrich Kühne ]
ulrich.kuehne@ofd.brandenburg.de

18.02.2002