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"bbintern" als Stellenbörse

Interview mit Dietmar Otto, Leiter der Koordinierungsstelle für Personalmanagement - KPM - zur Stellenbesetzungsrichtlinie

Was regelt die Stellenbesetzungsrichtlinie?
Die Stellenbesetzungsrichtlinie ist die Grundlage für das Verfahren der Personal- und Stellenbörse. Sie beinhaltet ein vierstufiges Verfahren zur Besetzung von Stellen. Vorrang hat dabei die Besetzung offener Stellen mit Beschäftigten des Landes Brandenburg. Neueinstellungen werden die Ausnahme sein. Sie bleiben in engem Rahmen möglich, insbesondere um Nachwuchskräften eine Chance einzuräumen sowie zur Übernahme von Schwerbehinderten, aber auch zur Besetzung von Funktionen, die hohe Spezialkenntnisse erfordern.
Darüber hinaus sollen Beschäftigte, die von sich aus an einer ressortübergreifenden Rotation interessiert sind, über Verwendungsmöglichkeiten in anderen Teilen der Landesverwaltung informiert und mit unserer Hilfe erfolgreich vermittelt werden.

Welche Ziele verfolgt die KPM mit dieser Richtlinie?
Die Stellenbesetzungsrichtlinie wird die sozialverträgliche Umsetzung des vom Landtag beschlossenen Stellenabbaus unterstützen und bietet einen Einstieg in ressortübergreifende Rotation auf freiwilliger Basis.

Wie gehen die Ressorts mit der Richtlinie um? Gibt es Widerstände?
Ausgesprochen negative Erfahrungen haben wir in der kurzen Zeit seit dem 1. Oktober 2001 noch nicht gemacht. In der ersten Zeit beobachteten wir vereinzelt Informationsdefizite in manchen nachgeordneten Bereichen. Diese sind zwischenzeitlich von uns behoben worden. Die Bereitschaft, sich an der Personal- und Stellenbörse als "Stellenanbieter" und "Personalnachfrager" zu beteiligen ist bisher unterschiedlich intensiv ausgeprägt. Das mag aber auch an den gegenwärtig laufenden Personalbedarfsplanungen der Ressorts liegen.

Wie viele rotationswillige Beschäftigte haben sich der KPM schon angeboten?
Seit dem 1. Oktober 2001 - dem Inkrafttreten der Stellenbesetzungsrichtlinie - erreichen uns jeden Tag mehr als zehn telefonische Anfragen zur Rotation. Außerdem erreichen uns pro Tag zwei bis drei sog. Personalprofile von Rotationswilligen. Da vorher aber auch schon eine Vielzahl von Meldungen vorlagen, sind es inzwischen wohl deutlich über 150.

Wie können sich interessierte Beschäftigte über landesinterne Stellenausschreibungen informieren?
Stellenausschreibungen werden im Intranet "bbintern" in der Rubrik "offene Stellen" (siehe auch untenstehendes Beispiel) veröffentlicht soweit sie nicht ressortintern besetzt werden. Ein regelmäßiger Blick in dieses Angebot der KPM kann sich lohnen - dort sind übrigens auch attraktive Stellen anderer Verwaltungen, z.B. von Bund und Kommunen ausgeschrieben. Diese Stellenangebote erhalten alle Dienststellen, die keinen Zugriff auf "bbintern" haben per Telefax oder E-Mail zur hausinternen Veröffentlichung. Interessierte Beschäftigte können sich also auch über die Aushänge in ihren Dienststellen entsprechend informieren.

Wie können die Ressorts die KPM bei der Erreichung dieser Ziele am besten unterstützen?
Hilfreich wäre es, wenn Personalbedarf und auch Personalüberhangkräfte frühzeitig benannt werden. Darüber hinaus würde ich mir Aufgeschlossenheit gegenüber qualifizierungsbereiten Beschäftigten aus anderen Ressorts, die möglicherweise noch nicht die Ideal-Voraussetzungen für eine ausgeschriebene Stelle haben, wünschen. Auch sollten Versetzungswünsche von Beschäftigten nicht als Ärgernis angesehen sondern im Sinne von Mitarbeitermotivation unterstützt und auch als neue Chance begriffen werden.

Michaela Schubert-Linke ]
michaela.schubert-linke@stk.brandenburg.de

18.02.2002