Modernisierung in der Justiz
Einführung von Service-Einheiten
Modernisierung bedeutet auch die Überprüfung der Effizienz von Verfahrensabläufen. Ein bei den Gerichten erprobtes Beispiel für diese Verfahrensweise ist die Einführung von Service-Einheiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg.
Kern des Konzepts der Service-Einheiten ist es, möglichst viele der erforderlichen Arbeiten an einem Ort und durch eine Person zu erledigen. Nach dem bisherigen System oblag den Geschäftsstellen das Anlegen und die Verwaltung der Akten, während die Zentralkanzlei für alle Schreibarbeiten und das Versenden der Post zuständig war. Diese Aufgabenteilung zwischen Geschäftsstelle und Kanzlei bewirkte, dass die Akten häufig von der Geschäftsstelle zur Zentralkanzlei zugetragen werden mussten und verursachte auch noch zusätzliche Arbeit, da die Geschäftsstelle jeweils entsprechende Verfügungen an die Kanzlei in die Akte schreiben und bei jeder Versendung den Standort der Akte auf einer Karteikarte vermerken musste.Die Einführung der Service-Einheiten begann bei dem Landgericht Potsdam zunächst mit der räumlichen Zusammenlegung der Abteilungen. Richterinnen und Richter sowie die Geschäftsstellen- und Kanzleimitbediensteten einer Kammer sitzen nun in unmittelbarer räumlicher Nähe. Für jede Kammer wurde eine Geschäftsstellen- und eine Kanzleikraft in einem Raum zusammengesetzt. Auf diese Weise konnten alle Arbeiten der Geschäftsstelle und der Kanzlei erledigt werden, ohne dass ein Aktentransport erforderlich wurde. Später übernahm die Geschäftsstellenkraft, unterstützt durch die Software-Anwendung MEGA, kleinere Schreibarbeiten, wie die Fertigung von Ladungen, Anschreiben und kürzeren Beschlüssen selbst. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die in der EDV erfassten Verfahrensdaten in Formulardateien für standardisierte Schreiben übernehmen, so dass etwa Ladungen nahezu ohne zusätzliche Schreibarbeit erstellt werden können. Umgekehrt übernahm die frühere reine Kanzleikraft nun auch Geschäftsstellentätigkeit. Heute können sich die Beschäftigten beider Bereiche gegenseitig vertreten, da sie sowohl mit der Kanzlei- als auch mit der Geschäftsstellentätigkeit weitgehend vertraut sind.
Als positiver Nebenaspekt ist zudem zu beobachten, dass die beschriebene Aufgabenerweiterung nicht nur die Bearbeitungsdauer verkürzt, sondern auch die Motivation der Bediensteten erhöht hat. Dadurch, dass ihr Tätigkeitsbereich vielseitiger und verantwortungsvoller geworden ist und sie jede Verfahrensakte ganzheitlich bearbeiten, empfinden sie die Arbeit insgesamt als interessanter.
[ Landgericht Potsdam ]
PresseLGP@lpg.brandenburg.de
18.02.2002

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