Unter der Lupe: Brandenburgs Straßenbauverwaltung
Gutachter soll Optimierungspotenziale finden
Rund 2.500 Beschäftigte des Landes Brandenburg arbeiten in der Straßenbauverwaltung. Kernaufgabe ist es, die Qualität der Straßen des Landes zu sichern und die Infrastruktur weiter zu entwickeln.
Die Herausforderung besteht darin, wachsenden Anforderungen ohne zusätzliches Personal gerecht zu werden. Das Ressort MSWV hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, diesen gordischen Knoten zu entwirren und startete im Mai 2001 eine Untersuchung über Möglichkeiten zur Optimierung der Straßenbauverwaltung.Ein externes Beratungsunternehmen wurde beauftragt, Teile des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen, das Autobahnamt und, beispielhaft für alle Straßenbauämter, die Ämter Frankfurt (Oder) und Potsdam gutachterlich zu prüfen. Dabei werden Inhalt, Umfang und Struktur der Aufgabenwahrnehmungen unter die Lupe genommen sowie Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung und zur Optimierung der Betriebs- und Rechtsform angestellt (siehe Grafik: Ziele des Gutachtens).
Methodisch setzt sich die Vorgehensweise aus einer Jahresschätzung und einer Schwachstellenanalyse (Schnittstellen) zusammen. Weitere Methoden zur Verifikation der Erhebung wurden parallel eingeleitet.
Von Anfang an war klar, dass nur mit Unterstützung der Beschäftigten und durch ihre fachkundige Begleitung verwertbare Ergebnisse von dem Gutachten erwartet werden können. Deshalb wurden sowohl ein Lenkungsausschuss gegründet als auch eine Projektgruppe gebildet. Auch die Personalvertretungen unseres Ressorts sind dabei. Die Untersuchung ist Ende 2001 abgeschlossen worden. Über die Ergebnisse wird berichtet.
Ziele des Gutachtens
Darstellung und Prüfung eines erweiterten
Einsatzes des Neuen Steuerungsmodells in der Straßenbauverwaltung als geeignetes
Instrument zur Steigerung der Effizienz und
Effektivität
Optimierungsmöglichkeiten der bisherigen Strukturen durch klare Aufgabentrennung bzw. Festlegung von Verfahrensmodalitäten
[ Karin Lutz ]
karin.lutz@mswv.brandenburg.de
18.02.2002

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