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Modernisierung durch Gender Mainstreaming

EG-Vertrag zur Gleichstellungspolitik

Spätestens mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages stellt Gender Mainstreaming (GM) eine rechtsverbindliche Handlungsmaxime für Politik und Verwaltung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dar: Artikel 3 Abs. 2 des EG-Vertrages verpflichtet die Regierungen von Bund und Ländern ausdrücklich zu einer integrierten Gleichstellungspolitik. Das bedeutet: die schon bisher praktizierte Querschnittspolitik der Gleichstellung von Frauen und Männern wird - im Rahmen einer Doppelstrategie - um das Konzept des Gender Mainstreaming erweitert.

Bei diesem Ansatz handelt es sich nicht um ein punktuelles Reformprojekt. Im Vordergrund steht vielmehr ein strukturell ausgerichtetes und damit besonders anspruchsvolles Konzept zur Durchsetzung von Grundrechten - eine politische Aufgabe von hoher Wertigkeit und enormer Reichweite.

Was bedeutet und wem
nützt Gender Mainstreaming?

In Anlehnung an die häufig zitierte Definition des Europarates besteht Gender Mainstreaming "in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse, mit dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten Akteure und Akteurinnen den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen". Jedes verwaltungsmäßige bzw. politische Handeln muss hiernach mit dem Ziel der Gleichstellung überprüft, geplant, erarbeitet und umgesetzt werden. Für GM sind daher auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich - und im Sinne des top down - insbesondere die Führungskräfte der Landesverwaltung.
Gender Mainstreaming soll auf diese Weise zum selbstverständlichen Bestandteil des normalen Handlungsmusters von Verwaltung werden und bei allen Entscheidungen und Vorhaben von Anfang an Berücksichtigung finden. Zu den Kernelementen gehört daher die "Exante"-Bewertung von Politikkonzepten im Planungsstadium.
In diesem Zusammenhang gilt es zu unterstreichen: Das neue politische Leitprinzip ersetzt keineswegs die bisherige Frauenförder- und Gleichstellungspolitik, sondern benötigt diese vielmehr als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des innovativen Gender-Ansatzes.

Auf dem Weg zu diesem Ziel sind andere Mitgliedsländer der EU - wie z.B. Schweden und die Niederlande - erheblich weiter. Sie haben mit dem EU-Konzept bereits jetzt ein deutliches Mehr an Effizienz- und Qualitätseffekten erreichen können und durch die Nutzung sich neu eröffnender Produktivitätspotentiale GM auch ökonomisch erfolgreich umgesetzt.
Durch die frühzeitige Einbindung von Gender Mainstreaming in sämtliche Fachpolitiken werden zeitaufwändige und damit kostspielige Nachbesserungsarbeiten überflüssig. Und die gleichberechtigte Einbindung von Frauen in sämtliche Entscheidungsprozesse verhindert eine Vergeudung ihrer vielfältigen Potentiale.

GM als Fach- und Gemeinschaftsaufgabe der Landesregierung
Alle an der Politikgestaltung und Verwaltungsmodernisierung Beteiligten können sich neben der EU auf eine solide rechtliche und politische Legitimation auf nationaler Ebene stützen und sind gehalten, hieraus konkrete Handlungsaufträge abzuleiten:
Die rechtlichen Grundlagen in Deutschland bilden die Antidiskriminierungspflicht nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz und für das Land Brandenburg die Brandenburgische Landesverfassung Art. 12 Abs. 3 (Gleichstellung durch wirksame Maßnahmen).
Das Arbeitsfeld Gleichstellung stellt darüber hinaus nach dem politischen Willen der Landesregierung Brandenburg eine Aufgabe mit besonderem Gewicht dar: Im Koalitionsvertrag heisst es unter 3.4: "Gleiche Chancen für Frauen und Männer in Beruf und Familie, in Gesellschaft und Politik ist eine Aufgabe, die noch immer neue Anstrengungen auf allen Politikfeldern notwendig macht. Frauenspezifische Belange sind daher in der Arbeit aller Landesverwaltungen zu berücksichtigen".
Gender Mainstreaming wird somit explizit als Fach- und Gemeinschaftsaufgabe der Landesregierung gekennzeichnet.
Bezüglich der Verwaltungsreform hat sich die Landesregierung bereits 1995 in ihrem Bericht an den Landtag zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung im Land Brandenburg verpflichtet, bei diesem Vorhaben "Eckwerte zur Wahrung des Gleichstellungsgrundsatzes von Frau und Mann" (Landtags - Drs. Nr 2/1679) zu berücksichtigen. Danach muss Gleichstellung als substanzielles Ziel ein zentrales Anliegen und integraler Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung sein.


Marion Lührig ]
marion.luehrig@masgf.brandenburg.de

18.02.2002