format_B

Impressum | SiteMap

Arbeitszeit im Wandel

Seit zwei Jahren wird im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen eine innovative Form der Arbeitszeitgestaltung getestet. Inzwischen liegen ermutigende empirische Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung vor.

Worin unterscheidet sich
die Arbeitszeitregelung?

Die allseits bekannte Gleitzeit wurde zur variablen Arbeitszeit weiterentwickelt. Die Rahmenarbeitszeit und Ausgleichszeiträume wurden ausgedehnt, die Kernarbeitszeiten wurden abgeschafft. Statt dessen wurden Servicezeiten eingeführt und Servicestandards festgeschrieben.
Im MASGF wurde eine Servicezeit Montags bis Donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr vereinbart. Innerhalb der Servicezeit ist die Erreichbarkeit der Arbeitseinheit sicherzustellen. Die anwesenden Beschäftigten haben eingehende Anfragen bzw. Telefonanrufe für die gesamte Arbeitseinheit entgegenzunehmen und einen »qualifizierten Rückruf« zu sichern (Servicestandard). Die Servicezeiten erfordern insofern nicht mehr die ständige Präsenz jedes Einzelnen.
Der Arbeitszeitrahmen, in dem die Arbeitsleistungen erbracht werden können, wurde ebenfalls ausgedehnt. Das in den nächsten Monat übertragbare Zeitguthaben entspricht nun der individuell vereinbarten Wochenarbeitszeit. Das angesparte Guthaben kann auf Antrag auch blockweise an mehreren aufeinanderfolgenden Gleittagen hintereinander abgegolten werden.

Wie wirkt sich die
experimentelle Arbeitszeit
in der Praxis aus?

Die Arbeitszeit wurde hinsichtlich des Arbeitszeitrahmens, der ständigen persönlichen Anwesenheitspflicht und des übertragbaren Zeitguthabens erheblich flexibilisiert. Gleichzeitig wurde der Servicegedanke wesentlich stärker in den Vordergrund der täglichen Arbeitsgestaltung gestellt.
Waren bisher 6,5 Stunden Kernarbeitszeit durch persönliche Präsenz und damit Erreichbarkeit gekennzeichnet, hat heute jede einzelne Arbeitseinheit für 9 Stunden den festgelegten Servicestandard zu sichern. Unumgänglich sind hierfür ein gut funktionierender Informationsfluss und regelmäßige Abstimmungsprozesse zur Arbeitseinteilung innerhalb der Serviceeinheit. Hierdurch wird sowohl der Teamgedanke gefördert als auch die Qualität der Arbeit positiv beeinflusst.
Die Beschäftigten können mit der variablen Arbeitszeit die Anforderungen aus Beruf und Familie wesentlich besser miteinander vereinbaren. Auch hierin liegt ein nicht unwesentlicher Faktor in Bezug auf eine hohe Arbeitszufriedenheit und ein gutes Betriebsklima. Die durchgeführte Mitarbeiterbefragung bestätigte die große Zufriedenheit mit der Arbeitszeitvereinbarung.
Es ist beabsichtigt, das Pilotprojekt ein weiteres Jahr fortzuführen. In dieser Zeit sollen die Auswirkungen auf die Mitarbeiter und die Erfüllung der dienstlichen Belange vertieft untersucht werden. Die Auswertung des Modellversuchs ist zum 30.06.2002 geplant.
Die Ergebnisse könnten dann in die Entwicklung und Einführung eines modernen landesweiten Arbeitszeitmodells einfließen.

Bärbel Fleischer ]
baerbel.fleischer@masgf.brandenburg.de

18.02.2002