Stellenabbau sozialverträglich gestalten
Wirksamer sozialverträglicher Stellenabbau bedeutet vor allem eins: Anreize für die Beschäftigten für ein freiwilliges Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst zu schaffen.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben dazu begleitende Instrumente entwickelt, die eine Aufgabe des Arbeitsplatzes unter akzeptablen Bedingungen ermöglichen. In der Praxis haben sich bis heute vor allem die Vorruhestandsrichtlinie mit über 2000 Fällen sowie Altersteilzeit- und Abfindungsregelungen mit über 4000 Fällen bewährt.Entlastung für die Personalkostenbudgets der Ressorts bringen aber auch Angebote wie »Urlaub statt Weihnachtsgeld«, das im vergangenen Jahr eine Einsparung von etwa 1/2 Mio. DM erzielte und gleichermaßen von niedriger und höher besoldeten bzw. vergüteten Beschäftigten nachgefragt wird sowie die Regelung zum Sabbatical, die mit bereits 100 Fällen vor allem bei den Lehrern Anklang findet.
In einer Kombination verschiedener wirksamer Instrumente liegt die größte Chance, Personalkosten zu senken. Für die Zukunft ist im Hinblick auf die vom Landtag beschlossenen Stelleneinsparungen zudem besondere Sorgfalt bei der Wiederbesetzung von Stellen walten zu lassen. Unser Anliegen ist es, neben der Einstellung von Nachwuchskräften, die motiviertesten und fähigsten Beschäftigten aus den eigenen Reihen erfolgreich zu vermitteln.
[ Michaela Schubert-Linke ]
michaela.schubert-linke@stk.brandenburg.de
18.02.2002

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