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Personalbedarfsplanung

Die Personalbedarfsplanung ist gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Grundsätze und Vorgaben zur Optimierung der Landesverwaltung von der Landesregierung aufzustellen. Der am 1. April 2001 von der Landesregierung verabschiedeten Personalbedarfsplanung bis 2005 ließ sich entnehmen, über wie viele Stellen die Ministerien und ihre Geschäftsbereiche sowie die Staatskanzlei noch am Ende des Planungszeitraumes 2005 verfügen sollen (s.g. Zielzahlen). Die Zielzahlen wurden »aufgabenbezogen« gebildet, d.h. es wurde festgelegt, wie sich der Personalbestand in den einzelnen Aufgabenbereichen der Landesregierung entwickeln soll. Gegenüber dem Anfangsbestand vom 1.1.2000 war vorgesehen, dass die Zahl der Stellen bis Ende 2005 um insgesamt 8.032 reduziert wird. Dies entsprach der vom Landtag vorgebenden Einsparauflage bis Ende 2005. Die Personalbedarfsplanung bis 2005 ist im Intranet veröffentlicht. In den Jahren 2000 und 2001 wurden laut Mitteilung der Ressorts insgesamt 2.965 Planstellen, Stellen und Beschäftigungspositionen eingespart.


18.02.2002