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Konsolidierungskurs wird fortgesetzt

Fortschreibung der Personalbedarfsplanung bis 2006

Am 18. Dezember 2001 hat sich die Landesregierung erneut mit der Fortschreibung der Personalbedarfsplanung befasst. Bereits mit der Verabschiedung der I. Personalbedarfsplanung bis 2005 am 1. April 2001 hatte die Landesregierung beschlossen, eine Fortschreibung bis zum Jahr 2006 vorzunehmen. Inzwischen ist auch durch eine Ergänzung von § 1 des Gesetzes über Grundsätze und Vorgaben zur Optimierung der Landesverwaltung eine Fortschreibung gesetzlich vorgeschrieben.

Um eine solche Fortschreibung vornehmen zu können, stellte sich sogleich die Frage, ob und in welcher Größenordnung im Jahr 2006 weitere Einsparungen an Planstellen, Stellen und Beschäftigungspositionen anzustreben sind. Als Orientierungspunkt konnte hierzu die globale Minderausgabe bei den Personalkosten in Höhe von 52,3 Mio. ¤ herangezogen werden, die im Jahr 2005 laut Finanzplanung noch in den Einzelplänen enthalten ist. Diese globale Minderausgabe stellt sich als Lücke zwischen den Zielzahlen laut Personalbedarfsplanung und den Personalbudgets der Ressorts dar. Mit anderen Worten: die Zielzahlen 2005 können nur in dem Maße ausgeschöpft werden, wie die Personalbudgets zu ihrer Finanzierung ausreichen. Um die vorhandene Lücke zumindest im Jahr 2006 zu schließen, d.h. die Ausfinanzierung der Stellen zu verbessern, wird nun angestrebt, im Jahr 2006 insgesamt 1.270 weitere Stellen abzubauen. Diese Zahl ergibt sich aus einer Umrechnung der globalen Minderausgabe unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kosten für eine Stelle.

Auch diese weiteren Stellenreduzierungen sollen sozialverträglich erfolgen, d.h. betriebsbedingte Kündigungen sollen nicht ausgesprochen werden. In der Kabinettsitzung vom 18. Dezember 2001 wurde dementsprechend erörtert, dass Verhandlungen für eine Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zum Prozess der Verwaltungsmodernisierung aufgenommen werden sollen. Die Regelungen zum Beschäftigtenschutz, die in der Rahmenvereinbarung enthalten sind und die bisher nur bis zum 30. Juni 2003 gelten sollten, könnten bis Ende 2006 fortgeschrieben werden. Gleichzeitig soll aus Sicht der Landesregierung evaluiert werden, ob und wie sich die Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die Beteiligung der Mitarbeiter/innen am Prozess der Verwaltungsmodernisierung bewährt hat.

Volker-Gerd Westphal, Leiter der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung ]
volker-gerd.westphal@stk.brandenburg.de

18.02.2002