Konsolidierungskurs wird fortgesetzt
Fortschreibung der Personalbedarfsplanung bis 2006
Am 18. Dezember 2001 hat sich die Landesregierung erneut mit der Fortschreibung der Personalbedarfsplanung befasst. Bereits mit der Verabschiedung der I. Personalbedarfsplanung bis 2005 am 1. April 2001 hatte die Landesregierung beschlossen, eine Fortschreibung bis zum Jahr 2006 vorzunehmen. Inzwischen ist auch durch eine Ergänzung von § 1 des Gesetzes über Grundsätze und Vorgaben zur Optimierung der Landesverwaltung eine Fortschreibung gesetzlich vorgeschrieben.
Auch diese weiteren Stellenreduzierungen sollen sozialverträglich erfolgen, d.h. betriebsbedingte Kündigungen sollen nicht ausgesprochen werden. In der Kabinettsitzung vom 18. Dezember 2001 wurde dementsprechend erörtert, dass Verhandlungen für eine Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zum Prozess der Verwaltungsmodernisierung aufgenommen werden sollen. Die Regelungen zum Beschäftigtenschutz, die in der Rahmenvereinbarung enthalten sind und die bisher nur bis zum 30. Juni 2003 gelten sollten, könnten bis Ende 2006 fortgeschrieben werden. Gleichzeitig soll aus Sicht der Landesregierung evaluiert werden, ob und wie sich die Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die Beteiligung der Mitarbeiter/innen am Prozess der Verwaltungsmodernisierung bewährt hat.
[ Volker-Gerd Westphal, Leiter der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung ]
volker-gerd.westphal@stk.brandenburg.de
18.02.2002

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