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Landesamt für Arbeitsschutz

Für eine gesunde Arbeitswelt und eine sichere Technik

Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz Für eine gesunde Arbeitswelt und eine sichere Technik

Nach dem 1. Juni 2004 wurden die Umzugskartons gepackt. In die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg ist viel Bewegung gekommen. Aus den ehemaligen vier Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik in Cottbus, Eberswalde, Neuruppin und Potsdam – ergänzt durch die nicht privatisierbaren Aufgaben des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Potsdam – wurde das neue Landesamt für Arbeitsschutz errichtet.

Der Sitz ist in Potsdam. Die bisherigen Standorte der Ämter wurden zu den Regionalbereichen Ost (Eberswalde und Frankfurt/Oder), Süd (Cottbus) und West (Neuruppin und Potsdam) zusammengefasst. Die Arbeitsschutzverwaltung ist damit weiterhin für die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger in der Region präsent.

Die neuen Strukturen sind für viele Kolleginnen und Kollegen mit einem neuen Arbeitsplatz und teilweise auch mit veränderten Aufgaben verbunden. Doch alles wurde gründlich und transparent vorbereitet. Dank der frühzeitigen Information und Einbeziehung aller Beschäftigten konnte sich das Landesamt schnell seinen Aufgaben zuwenden.

Dazu gehören insbesondere die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften des Arbeitsschutzes in den Betrieben und die Information und Beratung von Arbeitsschutzverantwortlichen über eine sichere und gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeitsumwelt. Doch die Aufgabenpalette ist wesentlich breiter. Sie erstreckt sich über die Überwachung der Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen und Sprengstoffen bis hin zur Durchsetzung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen an technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte.

Die Bildung des Landesamtes stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Verwaltungsstrukturen und zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes als staatlichen Auftrag dar. Durch die Bündelung von fünf Behörden und Einrichtungen werden Einsparungen in der Verwaltung und beim Führungspersonal erreicht. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Strukturen auf den Gebieten des Arbeits-, Verbraucher und Drittschutzes eine weitere Verbesserung des landeseinheitlichen Vollzugs der Vorschriften. Durch die örtliche Konzentration spezialisierter Aufgaben wird eine höhere Effizienz bei deren Bearbeitung möglich. Trotz eines insgesamt weiter zurückgehenden Personalbestandes gewährleistet die Strukturreform, dass die fachlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung regional und unternehmens- sowie bürgernah eingesetzt werden.

Somit sind gute Voraussetzungen geschaffen, die in den vergangenen Jahren erfolgreiche Arbeit der bisherigen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie des Landesinstitutes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auch in der Zukunft fortzusetzen.


norbert.lumpe@masgf.brandenburg.de

22.09.2004