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Organisationsstruktur MLUR und nachgeordnete Behörden

Erfolgreich abgeschlossen

Die Reformprozesse im Geschäftsbereich des MLUR

Im Juli 2004 war es endlich soweit: Nach umfangreichen Diskussionen und arbeitsintensiven Vorbereitungen im Geschäftsbereich des Ministeriums aber auch innerhalb der Landesregierung konnte die vollständige organisatorische Reform der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung zum Abschluss gebracht werden.

Das Organigramm als PDF-Datei

Eine Bilanz der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich wurde im Rahmen des ersten Verwaltungsmodernisierungskongresses am 16.8.2004 gezogen. Gleichzeitig wurde in der Diskussion deutlich, dass zukünftig der organisatorischstrukturelle Modernisierungsprozess durch Instrumente zur Förderung der Verwaltungs- und Führungskultur, der Personalentwicklung und der emotionalen Bindung der Beschäftigten an die Dienststellen ergänzt werden muss.

Ein Haus braucht viele Bausteine

Hier im Überblick das ganze Reformbündel:

die Forstreform
die Schaffung des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
die Reform der Landesforstanstalt Eberswalde
die Reform der Flurneuordnungsverwaltung
die Reform der Umweltverwaltung
die Errichtung eines Landeslabors

Für den erfolgreichen Abschluss der Reformprozesse war vor allem die umfassende Einbeziehung der Mitarbeitenden und aller Personalvertretungen grundlegend. Z.B. wurden zahlreiche Dienstvereinbarungen mit dem Hauptpersonalrat ausgehandelt und die Beschäftigten an der Erarbeitung der Zielstrukturen in Projektgruppen eingebunden. So identifizieren sich die Mitarbeitenden heute weitgehend mit den Reformen. Und das ist keineswegs selbstverständlich, führen doch die Reformprozesse zu einem Personalabbau von weit über tausend Positionen. Erheblich zur Akzeptanz beigetragen hat dabei insbesondere der Kündigungsschutz aus der Rahmenvereinbarung, dem Sozialtarifvertrag und den ergänzenden Regelungen in den Dienstvereinbarungen.

Auf der Spur der letzten Steine Die Reform der Flurneuordnungsverwaltung

Die Verwaltungsreform in der Flurneuordnung ist seit Juli 2004 gesetzlich verankert. Das Land Brandenburg zieht sich damit auf Kernaufgaben der Bodenordnung zurück und überträgt wesentlich Planungsaufgaben der Flurbereinigung auf Teilnehmergemeinschaften, die sich zur Erfüllung dieser Aufgaben ihres 1999 gegründeten Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) bedienen. Damit verbunden ist auch die Angliederung mehrerer Ämter an das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung und die Ausgliederung von 49 Stellen an den VLF.

Die Reform der Umweltverwaltung

Im Mai und Juni 2004 wurden insgesamt acht Behörden und Einrichtungen des Aufgabenbereichs Großschutzgebiete und Immissionsschutz in das Landesumweltamt integriert. Dazu war zunächst die Novellierung von Gesetzen erforderlich. Ziel der Fusion ist eine effektivere Aufgabenerledigung und die Nutzung von Synergieeffekten. Die Grundstruktur des neuen Landesumweltamtes ist durch Regionalabteilungen (West, Süd und Ost) für die Umsetzung, den Vollzug, die Überwachung und Beratung im Bereich der Fachaufgaben geprägt. Diese „Vor-Ort-Struktur“ wird durch die Dienstleistungs- und Grundsatzabteilungen „Ökologie, Naturschutz, Wasser“ und „Technischer Umweltschutz“ sowie „Raumentwicklung/ Großschutzgebiete“ mit der Schwerpunktaufgabe Verwaltung der Großschutzgebiete und „Service“ für die allgemeine Verwaltung unterstützt. Diese Grundstruktur soll fachlich und wirtschaftlich der Kostensenkung durch Zentralisierung einerseits, aber auch der regionalen Präsenz andererseits dienen.

Die Errichtung eines Landeslabors

Die Laborkapazitäten der Landesverwaltung werden in einem neu zu gründenden Landeslabor Brandenburg (LLB) im Geschäftsbereich des MLUR weitgehend gebündelt. Damit wird der Landesverwaltung sowie den Kreisen und kreisfreien Städten eine zentrale Service-Einrichtung zur Verfügung gestellt, die unter Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente Dienstleistungen für laboranalytische und -diagnostische Aufgaben ressort-, fach- und medienübergreifend durchführt. Das LLB als unabhängige staatliche Einrichtung erfüllt Aufgaben bei der Daseinsfürsorge für die Bürger in den Bereichen des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen, des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes und auch der Gefahrenabwehr sowie des Katastrophenschutzes (einschließlich der Terrorismusabwehr).


norbert.fitzner@mlur.brandenburg.de

22.09.2004