Einführung Telearbeit – ein Muss für die Ressorts
Ein Kabinettbeschluss sieht vor, Tele-/Wohnraumarbeit im Rahmen der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Ressorts ab Juli 2004 einzuführen. Die Ergebnisse einer Umfrage bei den Ressorts stellen sich bisher sehr unterschiedlich dar.
Vorreiter bei der Einführung der Tele-/Wohnraumarbeit sind die Ministerien für Bildung, Jugend und Sport, für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, für Wirtschaft, für Wissenschaft/Forschung/Kultur sowie die Staatskanzlei. Dort wurde die Tele-/Wohnraumarbeit bereits eingeführt und diesbezügliche Anträge von Beschäftigten in der Regel auf der Grundlage entsprechender Dienstvereinbarungen mit den Personalräten weitgehend positiv beschieden.Wie sieht es bei den anderen Ressorts aus? Im Ministerium des Innern wurde unter dem Stichwort „Arbeitsortflexibilisierung“ eine ähnliche Variante der Arbeitsform Tele-/Wohnraumarbeit initiiert. Die Ministerien für Finanzen sowie für Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr ebenso wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen haben Pilotprojekte initiiert bzw. die Tele-/Wohnraumarbeit beispielsweise in einigen Behörden ihrer jeweiligen nachgeordneten Bereiche eingeführt und dort auch entsprechende Dienstvereinbarungen abgeschlossen.
Woran liegt es, dass noch nicht alle Ressorts ihren Beschäftigten diese neue Arbeitsform anbieten? Gibt es dort rechtliche Zweifel, Sicherheitsbedenken oder andere organisatorische bzw. finanzielle Hindernisse?
Die Gründe können unterschiedlicher Natur sein. Auch könnte es an fehlenden Vereinbarungen mit den Personalräten liegen, die Auswahlentscheidungen hinsichtlich des Teilnehmerkreises zur Zeit noch behindern. Oder auch die ggf. notwendige technische Zweitarbeitsplatzausstattung, denn immerhin soll zu Hause aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht auf den Privatcomputer zurück gegriffen werden. Trotz allem, es geht voran! Und am grundsätzlichen Handlungswillen scheint es nicht zu fehlen.
Alle Ressorts werden der Staatskanzlei im ersten Quartal 2005 eine Rückmeldung über die bisherigen Erfahrungen geben. Die Staatskanzlei wird die Evaluation der durchgeführten Projekte mit dem Ziel begleiten, das Konzept zur Tele-/Wohnraumarbeit ggf. fortzuschreiben. Von besonderem Interesse werden die Antworten auf Fragen sein, in welchen Arbeitsgebieten Tele-/Wohnraumarbeit schwerpunktmäßig eingerichtet wurde, welchen Laufbahnen die TeilnehmerInnen vorzugsweise angehören, wie viele von ihnen weiblich oder männlich sind und vieles mehr. Aber besonders wichtig sind ohne Frage die Berichte der MitarbeiterInnen selbst, ihre positiven und möglicherweise auch negativen Erfahrungen mit dieser neuen Arbeitsform. Diese Erfahrungsberichte, aber auch Kritik und Verbesserungsmöglichkeiten nimmt die KPM jederzeit unter untenstehender E-Mail-Adresse entgegen.
Zum Schluss der Appell an mögliche Zweifler sowohl in Ministerien als auch in nachgeordneten Bereichen in puncto Einführung von Tele-/Wohnraumarbeit: Ein schnelles Angebot dieser neuen Arbeitsform an möglichst viele Beschäftigte erfüllt die Ziele „Verwaltungsmodernisierung und Flexibilität im öffentlichen Dienst“ mit Leben. Es eröffnet den einzelnen MitarbeiterInnen neue Möglichkeiten und trägt zur Arbeitsmotivation bei.
Kommt dies wiederum nicht uns allen zugute?
michaela.schubert-linke@stk.brandenburg.de
22.09.2004

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