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Ausgliederungsbericht und Bericht zur Zusammenarbeit mit dem Land Berlin

Zum 30.6. 2004 hat die Landesregierung dem Landtag den Bericht über Umfang und Art der Ausgliederung von 23 Aufgabenbereichen vorgelegt. Sie kam damit ihrer Verpflichtung aus dem Gesetz über Ziele und Vorgaben zur Modernisierung der Landesverwaltung (Art.2 § 3 Abs. 3 Haushaltssicherungsgesetz 2003) nach.

Es hat sich gezeigt, dass zahlreiche Aufgaben entfallen oder grundsätzlich auch durch Stellen außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung wahrgenommen werden könnten.

Einer vertieften Prüfung bedürfen allerdings Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Ausgliederung sowie die Festlegung der konkreten Rahmenbedingungen für eine Ausgliederung. Ebenfalls zum 30.6.2004 hat die Landesregierung ihren Bericht über den Stand der Verhandlungen mit dem Land Berlin vorgelegt (Artikel 2 § 5 Abs. 2 Haushaltssicherungsgesetz 2003).

Dieser Bericht stellt die aktuellen Sachstände zu 14 besonders wichtigen Projekten zwischen beiden Ländern dar. Hierzu zählen u.a. Krankenhausplanung, Lehrerfortbildung, Fachobergerichte und Hochschulplanung.


22.09.2004