Mengenlehre oder -leere?
Eine Verständigung zwischen Menschen ist vor allem durch eine gemeinsame Sprache möglich.Für die Verwaltung ergibt sich daraus: Je stärker ein Schreiben von Fachsprache geprägt ist, umso mehr muss der/die Verfasser/in mit alltagssprachlichen Mitteln auf die Verständnismöglichkeiten der angeschriebenen Person Rücksicht nehmen.
Die Alltagssprache ist diejenige Sprachform, die wir in unserer Sprachgemeinschaft benutzen und verstehen können. Die Verwaltung muss sowohl der Sache als auch dem/der Empfänger/in gerecht werden.
Sie darf deshalb nicht zur Geheimsprache werden, sondern sie soll den Betroffenen den Willen und die Absichten der Behörde in verständlicher Form mitteilen.
(Auszug aus dem Handbuch „Bürgernahe Verwaltungssprache“ herausgegeben von der Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB), 50728 Köln)
11.06.2004

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